Mitbestimmung zur Ein- und Durchführung Eignungstest?
Hallo zusammen, unser AG will Einstllungstest für Bewerber einführen. Unser Beruf ist kein Ausbildungsberuf, der AG will so von vornherein aussieben, wer für unseren Beruf geeignet wäre. Allerdings will er dafür ein Programm nutzen, dass zur Weiterbildung unserer Mitarbeiter verwendet wird. Haben wir als BR auch hier ein Mitbestimmungsrecht nach BetrVG? Wenn ja, wo steht das???
Ich finde hier nichts genaues, außer die Mitbestimmung beim Personalfragebogen...
Danke im Voraus für eure Hilfe :-)
Community-Antworten (1)
11.12.2006 um 17:04 Uhr
Der Betriebsrat hat bei Personalfragebogen nach § 94 Abs. 1 BetrVG dann Mitbestimmung, wenn die Fragestellung als Bogen in Papierform, oder auch in elektronischer Form, Aufschluss über die Person, des Befragten, sowie über Kenntnisse und Fähigkeiten geben soll. Dazu zählen auch Tests.
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