Trotz Kündigung einladen zur Wahlversammlung????
wir haben noch keinen betriebsrat...!darf ein gekündigter Mitarbeiter ( Kündigung zum 31.03.07 ) zu einer Wahlversammlung für den Wahlvorstand einladen?
Community-Antworten (4)
25.11.2006 um 12:54 Uhr
Soweit mir bekannt ist geht das nicht. Es gibt jedoch Sonderregelungen, wenn der betroffene Mitarbeiter eine Kündigungschutzklage eingereicht hat. Da die Kündigung jetzt aber schon so lange her ist, würde ich auf Nummer sicher gehen und als "normaler und ungekündigter" Mitarbeiter einen Wahlvorstand gründen!! Sonst kann es euch passieren, dass es zu einer Wahlanfechtung kommt und das wäre schlecht! Nicht vergessen, Wahlvorstandsmitglieder haben einen erweiterten Kündigungsschutz. Gruß, Elora.Dana
25.11.2006 um 12:59 Uhr
@ingrich, er ist bis zum 31.03.07 AN des Betrieb`s. Selbstverständlich kann er zu einer Wahlversammlung einladen. Nehmt euch für das Prozedere der Wahl aber eine Gewerkschaft an eure Seite. Fehler können fatale Folgen haben! (Sofern ihr Mitglieder einer solchen in eurem Betrieb habt)
25.11.2006 um 13:28 Uhr
Der Kollege kann mit einladen aber nicht alleine.
25.11.2006 um 13:28 Uhr
"Nicht vergessen, Wahlvorstandsmitglieder haben einen erweiterten Kündigungsschutz."
Elora.Dana, der §15 KschG kommt für diesen Kollegen allerdings nicht zur Anwendung...
Abgesehen davon, hat Mona-Lisa Recht! Ein AN, der Kündigungsschutzklage eingereicht hat, darf sogar kandidieren... lediglich nicht wählen...
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