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Geschäftsordnung - was genau gehört in eine Geschäftsordnung des BR?

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fuzzy
Jan 2018 bearbeitet

kann jemand mir helfen? bin neu als brv und möchte wissen was genau gehört in einem geshäftsordnung. wie ich schon gesagt. bin neu.

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Community-Antworten (11)

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Mona-Lisa

20.11.2006 um 20:07 Uhr

@fuzzy, für was braucht ihr eine Geschäftsordnung?

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fuzzy

20.11.2006 um 20:13 Uhr

mir wurde gesagt das wir sowas braucht, falls man vor arbeitsgericht gehen muß.

M
Mona-Lisa

20.11.2006 um 20:21 Uhr

@fuzzy, mir ist nicht klar, was das eine mit dem anderen zu tun hat. Laut § 36 BetrVG SOLL eine GO (kein MUSS) z. B. die Arbeitseinteilung innerhalb des Gremium`s regeln.

siehe Link http://www.betriebsrat.com/informationsportal/ein_mal_eins/texte/geschaeftsordnung.php

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H.M

21.11.2006 um 09:27 Uhr

Hallo, Eine Geschäftsordnung für den BR ist nicht zwingend vorgeschrieben, sollte aber gemacht werden um grundlegende Dinge festzulegen. Aussage Fachanwalt ! Muster für solche Geschäftsordnung gibt es im Internet !!! Suchmaschine :" Geschäftsordnung BR " eingeben

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Lotte

21.11.2006 um 09:43 Uhr

H.M, auch wenn der Fachanwalt da anderer Meinung ist, halte ich persönliche eine GO erst ab einer gewissen Größe des BR Gremiums für sinnvoll. Häufig wird in einer GO sonst nichts anderes geschrieben als auch schon im BetrVG zu lesen ist. Bei größeren Gremien mag es im Zuge der Aufgabenübertragung und Vertretungsregelung sinnvoll sein eine GO festzulegen.

W
wölfchen

21.11.2006 um 10:01 Uhr

Ich muss Lotte zustimmen. Wir haben derzeit auch keine und werden auf Empfehlung einer ebenfalls Fachanwältin für Arbeitsrecht auch keine zusammenbasteln, weil nach deren Auffassung nur die Möglichkeit der Stolpersteine für den BR größer wird (bestätigt wieder mal die alte Regel: so viele Gesetze es gibt, so viele unterschiedliche Auslegungen gibt es). Und als neu gewählter BR würde ich erst mal geruhsam abwarten, ob ich überhaupt was zusätzlich zum BetrVG regeln muss. Das wichtigste ist doch darin schon geregelt, oder? Wie Lotte schon schrieb: bei einem großen Gremium kann es schon Sinn machen, zusätzliche Regelungen zu treffen, aber bestimmt auch nicht als dringlichste Aufgabe nach der Neuwahl.

L
Lotte

21.11.2006 um 10:05 Uhr

wölfchen, der Tag fängt gut an...;-)

W
wölfchen

21.11.2006 um 15:58 Uhr

@ Lotte, ich hoffe doch, er endet auch gut :-)

F
fuzzy

21.11.2006 um 16:11 Uhr

ich möchte mich bei allen bedanken für euer schnelle antworten. nochmals danke.

L
Lotte

21.11.2006 um 16:13 Uhr

fuzzy, ja, wir wünschen Dir auch einen schönen Tag ;-)

K
Kölner

21.11.2006 um 17:35 Uhr

Ich kenne kaum eine GO, die so wichtige Dinge regelt, dass der BR sonst zur Handlungsunfähigkeit gezwungen ist.

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