Erstellt am 01.11.2006 um 08:02 Uhr von viktor
Auch der Wahlvorstand und die Wahlbewerber sind gesetzlich geschützt.
Die Gefahr liegt in der Zeit, wo möglicher Weise durchsickert, dass da welche den Gedanken tragen einen BR ins Leben zu rufen.
Und natürlich - viele Chefs kündigen trotzdem und lassen es auf den Prozess ankommen. Das Demoralisiert und viele geben dann doch auf.
Und vielleicht findet sich soger ein Grund zur fristlosen Kündigung.
Also Augen auf und Ohren steif halten.
Erstellt am 01.11.2006 um 08:30 Uhr von Mona-Lisa
Alf,
im § 15 Abs. 3 KSchG kannst du dich selbst davon überzeugen, dass ihr 3 einen Kündigungsschutz habt.
Erstellt am 01.11.2006 um 08:57 Uhr von zimba
Bei meiner ersten Betriebsratsgründung bekam ich 30 min. vor der Betriebsversammlung die Kündigung. Es gab eine undichte Stelle.
Empfehlung: Die Gewerkschaft kann dir bei der Vorbereitung sehr behilflich sein.
Erstellt am 01.11.2006 um 09:28 Uhr von Olaf0412
@zimba: Nur aus Interesse - und ist da was passiert?
Der Kündigungsschutz greift doch schon ab dem Moment, wo zur Betriebsversammlung eingeladen wird...?
Erstellt am 01.11.2006 um 09:49 Uhr von zimba
@Olaf0412,
BR wurde gegründet ich wurde gewählt.
Hatte aber im Anschluss erheblichen Ärger und habe dann Aufhebungsvertrag zugestimmt,
Aber den BR gibt es heute noch.
Erstellt am 01.11.2006 um 10:11 Uhr von Kölner
@zimba
Sehr erbauliche Antwort...
Erstellt am 01.11.2006 um 10:23 Uhr von zimba
@Kölner,
so war nun einmal der Verlauf.
Beim 2.mal hab ich es über die Gewerkschaft gemacht, ohne das irgend jemand bescheid wusste.
Das hat dann ja auch geklappt.
Erstellt am 01.11.2006 um 10:26 Uhr von Kölner
@zimba
Bei der Gewerkschaft hat man "dicht gehalten"? Ein Phänomen!
*lach*
Das war aber nicht Ver.di, oder?
Erstellt am 01.11.2006 um 10:30 Uhr von zimba
@Kölner,
noch was zum lachen, es war die ver,di.
Erstellt am 01.11.2006 um 11:49 Uhr von Alf
@Olaf0412
wg. dem Aufhebungsvertrag, was wäre denn passiert, wenn das ganze dann vor dem Arbeitsgericht gelandet wäre. Ein zerrüttetes Verhältnis zw. AG und AN kann ja wg. einer Betriebsratswahl nicht nachgewiesen werden, oder ?
Warum hast du letztendlich zugestimmt ? Ein Geldsegen, nach dem Arbeitgebermotto "Hauptsache er ist weg, egal was es kostet" ?
Erstellt am 01.11.2006 um 11:52 Uhr von Alf
@Kölner
"Beim 2.mal hab ich es über die Gewerkschaft gemacht".....
Aber dazu muss man zwingend Gewerkschaftsmitglied sein, oder?
Gibt es noch andere professionelle Hilfe, außer der Gewerkschaft ?
Erstellt am 01.11.2006 um 14:15 Uhr von Harry Grischna
Also wenn es einen einzigen Menschen in eurem Betrieb gibt, der Mitglied einer Gewerkschaft ist, kann diese Gewerkschaft zu der Versammlung, auf der ein Wahlvorstand gewählt wird, aufrufen.
Dann sind überhaupt keine Namen offiziell.
Dieses Vorgehen bietet sich an, wenn ihr Zweifel habt, ob die drei, die zu der Versammlung sonst einladen, später auch in den Betriebsrat gewählt werden. Der für Einladende und für Wahlvorstände Kündigungsschutz ist einerseits wichtig und gut, andererseits aber auch zeitlich doch sehr begrenzt.
Grundsätzlich empfehle ich auch allen die Mitgliedschaft in der zuständigen DGB-Gewerkschaft. Da gibt's schon viel Hilfe, die man sonst nicht oder schwieriger bekommt.