Wir ( 3 angestellte Kollegen ) tragen uns derzeit mit dem Gedanken, in „unserem“ Unternehmen mit ca. 60 Arbeitnehmern einen Betriebsrat zu gründen.
Das Prozedere beginnt ja mit der Einberufung einer Betriebsversammlung zur Wahl eines Wahlvorstandes.
Das ist ja erst mal kein Problem…
Die Frage ist, wie sind die 3 Kollegen welche zur Betriebsversammlung einladen denn danach vor den „Racheakten“ der Vorstände der Firma geschützt?
Die Firma existiert bereits viele Jahre, und dies ohne Betriebsrat, weil der Chef ganz offiziell sagt: wer einen Betriebsrat auch nur ansatzweise versucht zu Gründen fliegt sofort raus!
Betriebsratsmitglieder sind ja geschützt, aber die 3 Personen, die zur Betriebsversammlung / Wahl des Wahlvorstandes einladen müssen ja nicht gewählt werden.
Kann mir jemand hier auf die Sprünge helfen? Da muss es doch einen Schutz geben, sonst wird es nie zu einer Betriebsratswahl kommen, die mittlerweile bitternötig wäre.
Über einen Gedankenaustausch wäre ich sehr erfreut.