Wirtschaftsausschuss und Leiharbeitnehmer - zählen Leiharbeitnehmer bei den Beschäftigten nach § 106 BetrVG dazu?
Vielleicht ne blöde Frage, aber bei der gründung eines Wirtschaftsausschusses sollen im Betrieb mehr als 100 ständig beschäftigte Mitarbeiter beschäftigt sein. Sind befristete und längerbeschäftigte Leiharbeitneher dazuzuzählen ? Wie definiere ich " ständig beschäftigte " ?
Wäre nett eine Antwort zu bekommen
Community-Antworten (5)
26.10.2006 um 10:47 Uhr
Wenn ich den Däubler richtig interprätiere, zählen Leih-AN, die das aktive Wahlrecht im Sinne des § 7 BetrVG haben, auch zu den Beschäftigten des § 106 BetrVG
26.10.2006 um 11:11 Uhr
Besten Dank.
27.10.2006 um 15:37 Uhr
Ich bin auch dieser Meinung.
Was an dieser Sache aber so blöd ist: hier zählen Leih-AN mit..also bei der Zählung für einen Wirtschaftsausschuss, aber nicht bei Bestimmung der Größe des zu wählenden BRs.
So kann es vorkommen, dass es BRs < 7 gibt die WAs gründen müssen. (Danke BAG! Ganz toll geregelt...).
27.10.2006 um 18:21 Uhr
@all Ob Leiharbeitnehmer hier mitzählen ist zumindest umstritten... ...auch wenn sich die Gesamtheit der Kommentare an die Regelungen der §§ 5+7 BetrVG hält.
02.11.2006 um 02:01 Uhr
Danke Leute , ich denke damit komme ich klar.
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