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Wirtschaftsausschuss und Leiharbeitnehmer - zählen Leiharbeitnehmer bei den Beschäftigten nach § 106 BetrVG dazu?

L
laborfuzzi
Jan 2018 bearbeitet

Vielleicht ne blöde Frage, aber bei der gründung eines Wirtschaftsausschusses sollen im Betrieb mehr als 100 ständig beschäftigte Mitarbeiter beschäftigt sein. Sind befristete und längerbeschäftigte Leiharbeitneher dazuzuzählen ? Wie definiere ich " ständig beschäftigte " ?

Wäre nett eine Antwort zu bekommen

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Community-Antworten (5)

V
viktor

26.10.2006 um 10:47 Uhr

Wenn ich den Däubler richtig interprätiere, zählen Leih-AN, die das aktive Wahlrecht im Sinne des § 7 BetrVG haben, auch zu den Beschäftigten des § 106 BetrVG

L
laborfuzzi

26.10.2006 um 11:11 Uhr

Besten Dank.

S
stinkermief

27.10.2006 um 15:37 Uhr

Ich bin auch dieser Meinung.

Was an dieser Sache aber so blöd ist: hier zählen Leih-AN mit..also bei der Zählung für einen Wirtschaftsausschuss, aber nicht bei Bestimmung der Größe des zu wählenden BRs.

So kann es vorkommen, dass es BRs < 7 gibt die WAs gründen müssen. (Danke BAG! Ganz toll geregelt...).

K
Kölner

27.10.2006 um 18:21 Uhr

@all Ob Leiharbeitnehmer hier mitzählen ist zumindest umstritten... ...auch wenn sich die Gesamtheit der Kommentare an die Regelungen der §§ 5+7 BetrVG hält.

L
laborfuzzi

02.11.2006 um 02:01 Uhr

Danke Leute , ich denke damit komme ich klar.

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