Arbeitszeitengesetz
Hallo liebe Kollegen,
ich habe folgenden Fall: In einer Abteilung wurde versehentlich (habe ich kontrolliert) das Arbeitszeitengesetz (54. §2) falsch ausgelegt, d.h. einigen Mitarbeitern wurde über Jahre versehentlich zu viel Pause abgezogen, das lang daran, dass im Computersystem etwas falsch gelaufen war.
Hier geht es um ca. 2-3 Arbeitsstunden, pro Mitarbeiter (betrifft ca. 7 Mitarbeiter von 350) im Jahr. Gibt es ein Gesetzestext oder Gerichtsurteil, wo ich mir Rückwirkend die Stunden für die Kollegen wiederholen kann? (z.B.: Rückwirkend bis zum 01.01. 2017)
Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen. Danke.
Gruss Hansen
Community-Antworten (5)
22.10.2018 um 11:09 Uhr
Ich denke, hier müssten die Mitarbeiter selbst die Forderung an den AG stellen. Unter Berücksichtigung der Auschlussfrist dürfte sich das kaum lohnen. Da du in der Vergangenheit schreibst, ist das Problem wohl jetzt behoben und die Pausen werden richtig erfasst.
22.10.2018 um 13:27 Uhr
Dies wird in den nächsten Tagen behoben. Wollte nur mit neuen Informationen in das nächste Gespräch mit der Geschäftsleitung gehen.
Gruss Hansen
22.10.2018 um 14:16 Uhr
Zitat rsddbr : Unter Berücksichtigung der Auschlussfrist dürfte sich das kaum lohnen.
Das kommt darauf an, ob Auschlussfristen arbeits- und/oder tarifvertraglich vereinbart sind. Andernfalls könnte folgendes gelten :
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) § 195 Regelmäßige Verjährungsfrist Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt drei Jahre.
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) § 199 Beginn der regelmäßigen Verjährungsfrist und Verjährungshöchstfristen
(1) Die regelmäßige Verjährungsfrist beginnt, soweit nicht ein anderer Verjährungsbeginn bestimmt ist, mit dem Schluss des Jahres, in dem
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der Anspruch entstanden ist und
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der Gläubiger von den den Anspruch begründenden Umständen und der Person des Schuldners Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen müsste.
Auf jeden Fall mal bei der Gewerkschaft nachfragen
22.10.2018 um 14:31 Uhr
Wir sind nicht mehr in einem Tarifbund und haben über das Thema keine Betriebsvereinbarung geschlossen. Keiner von uns ist übrigens in der Gewerkschaft.
Was mache ich jetzt?
22.10.2018 um 18:53 Uhr
Als erstes Mal mit dem Chef reden vielleicht kann man ja einen Kompromiss erzielen es stehen ja keine großen Summen im Raum. Vielleicht ist er ja bereit jedem betroffenen AN einen Tag Urlaub gut zu schreiben.