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Eigene Kündigung aus Zeitvertrag?

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Collette
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Kollegen! Ich weiss gerade nicht genau wo ich eine passende Antwort finden kann also wende ich mich an Euch, ihr wisst immer alles. Folgendes: Kollegin hatte Zeitvertrag bis zum 30.06.06 mit Angabe einer Kündigungsfrist. Dieser wurde verlängert bis zum 31.12.06 - ohne Kündigungsfrist. Wie ist das nun wenn sie selbst gehen möchte? Muss sie eine Frist einhalten? Wenn Ja, wie lange? Danke für Eure Antworten! Collette

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Community-Antworten (4)

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Marie

13.09.2006 um 23:21 Uhr

Hallo Collette.

Ich denke, Deine Kollegin hat somit einen unbefristeten Arbeitsvertrag geschlossen, wenn der zweite Arbeitsvertrag auch eine kalendermäßige Befristung darstellt. Grund ist der, das beide Verträge als selbstständige Verträge gesehen werden müssen, da sie unterschiedlichen Inhalt (Kündigungsfrist) haben und der letzte Vertrag daher nicht als Verlängerung des Ersten gesehen werden kann. Im Teilzeit- und Befristungsgesetz steht unter §14 Abs. 2 Satz 2, das eine kalendermäßige Befristung ausgeschlossen ist, wenn schon zuvor einen Arbeitsverhältnis zw. den Vertragspartner bestanden hat.

Ergo. Würde ich meinen, dass Deine Kollegin unbefristet eingestellt ist und mit der ordentlichen (ggf. tariflichen) Kündigungsfrist kündigen/gekündigt werden kann.

Marco

M
matze83

13.09.2006 um 23:40 Uhr

Eine Befristung mit Sachgrund kann auch öfters erfolgen, außerdem ist die Frage ie lang der erste AV war

L
Lotte

13.09.2006 um 23:43 Uhr

Collette, normalerweise hat man als AN eine Kündigungsfrist von 4 Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats. Ausnahmen regelt der TV oder AV (z.B. bei Kleinbetrieben)

Guck doch mal in den § 622 BGB Betraf die Kündigungsfrist im AV denn den AN oder den AG?

K
Kölner

14.09.2006 um 02:04 Uhr

@Collette Oder § 15 TzBfG...

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