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Dieser Beitrag ist vor 19 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Aufgabenübertragung Betriebsausschuss?

B
bibinelli
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, ich bin Betriebsrätin bei einem Altehilfeträger. Frage: wir haben einen Betriebsauschuss gewählt und personelle Aufgaben diesem übertragen dh. übertragen lassen durch den Betriebsrat. Dürfen wir auch Kündigungen beraten oder müssen die im großen Gremium besprochen werden. Auch Probezeitkündigungen? Bin für Antworten sehr dankbar! Bibinelli

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Community-Antworten (3)

C
cheetah

30.08.2006 um 17:21 Uhr

Das kommt (wie der Jurist sagen würde) darauf an ob: dem BA die Aufgaben zur eigenen Entscheidung übertragen wurde oder nicht. Zulässig ist dies allemal. DKK 10. Auflage Randnummer 123 zu §102 BetrVG

S
spider

30.08.2006 um 17:47 Uhr

Ich denke es ist OK wenn man dem Betriebsauschuss Personell Angelegenheiten wie Versetzungen usw. überträgt, bei Kündigungen würde ich jedoch davon Abstand nehmen und sie nur im großen Gremium beraten, (Evtl. Einberufung außerordentlicher Sitzung). Grundsätzlich kann man aber dem Betriebsauschuss diese Aufgabe durchaus übertragen.

M
Mona-Lisa

30.08.2006 um 17:47 Uhr

bibinelli, ich bin nach wie vor der Meinung, dass Kündigungen im Betriebsausschuss nicht`s verloren haben. Sie sollten grundsätzlich vom gesamten Gremium behandelt werden! Rechtmässig ist es schon möglich, dies dem BA zu übertragen........

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