Erstellt am 30.08.2006 um 15:21 Uhr von cheetah
Das kommt (wie der Jurist sagen würde) darauf an ob:
dem BA die Aufgaben zur eigenen Entscheidung übertragen wurde oder nicht.
Zulässig ist dies allemal. DKK 10. Auflage Randnummer 123 zu §102 BetrVG
Erstellt am 30.08.2006 um 15:47 Uhr von spider
Ich denke es ist OK wenn man dem Betriebsauschuss Personell Angelegenheiten wie Versetzungen usw. überträgt, bei Kündigungen würde ich jedoch davon Abstand nehmen und sie nur im großen Gremium beraten, (Evtl. Einberufung außerordentlicher Sitzung). Grundsätzlich kann man aber dem Betriebsauschuss diese Aufgabe durchaus übertragen.
Erstellt am 30.08.2006 um 15:47 Uhr von Mona-Lisa
bibinelli,
ich bin nach wie vor der Meinung, dass Kündigungen im Betriebsausschuss nicht`s verloren haben. Sie sollten grundsätzlich vom gesamten Gremium behandelt werden!
Rechtmässig ist es schon möglich, dies dem BA zu übertragen........