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Büroaufteilung - Mitsprache- oder Mitbestimmungsrecht?

S
Stephan
Jan 2018 bearbeitet

Hallo,

bei uns im Betrieb wurde vor nicht allzu langer Zeit ein BR "eingeführt"; dementsprechend kennen wir uns noch nicht wirklich aus... Unsere Firma wird bald im gleichen Haus in in ein anderes Stockwerk umziehen. Unser AG möchte jetzt ein Grossraumbüro für eine komplette Abteilung (25-30 AN) einführen. Die AN und der BR sind geschlossen dagegen... Im BR sind wir uns nicht ganz einig, ob wir nur Mitspracherecht oder ob wir Mitbestimmungsrecht in dieser Angelegenheit haben. Was können wir in diesem Fall unternehmen damit es nicht zum Grossraumbüro kommt?

Danke & Gruss Stephan

P.S.: Kann man einen solchen Umzug als Versetzung ansehen?

4.00507

Community-Antworten (7)

A
Angi1

29.08.2006 um 14:54 Uhr

Hallo Stephan,

ich würde es nicht als eine Versetzung ansehen.

Aber Ihr habt ein Beratungsrecht nach § 90 BetrVG.

MfG Angi1

S
Stephan

29.08.2006 um 15:07 Uhr

Danke für die Antwort!

Mit dem Beratungsrecht kommen wir leider nicht sonderlich weit. Nach einer Definition von Versetzung ("... erhebliche Veränderung der Umstände, unter denen die Arbeit zu leisten ist...") aus dem Buch "Betriebsratspraxis von A bis Z" (S. 1223, 5. Fall) habe ich gehofft, dass wir diesen Umzug als solche ansehen können und somit auch unsere Zustimmung verweigern könnten...

Gruss Stephan

D
DocPille

29.08.2006 um 15:15 Uhr

Hallo,

ich würde vorschlagen den jetzigen Zustand,mit dem neuen genau zu vergleichen.Dann den §91 BetrVG dazu nehmen,den Fitting eventuell,und Nachteile für den AN aufführen. Wenn es dann wirklich zu eklatanten Problemen kommen kann,das beim AG vortragen.

S
spider

29.08.2006 um 15:38 Uhr

Könnte nicht auch §111 in Betracht kommen?

F
Fayence

29.08.2006 um 15:51 Uhr

S
Stephan

29.08.2006 um 17:02 Uhr

Erstmal danke für die Antworten. Ich werd die Paragraphen heute abend nochmal durchlesen; den Fitting bekomme ich leider erst morgen, aber da schau ich mir dann mal noch die Kommentare an.

Also Versetzung kann man einen solchen Umzug wohl leider wirklich nicht ansehen :(

S
Stephan

29.08.2006 um 18:15 Uhr

Sorry... Hatte das Browserfenster aktualisert

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