Ist ein zurückgetretener Betriebsrat noch im Amt?
Hallo Kollegen, Wir sind ein Mittelständlicher betrieb von ca. 100 Mitarbeitern. Unser Betriebsrat ist aus Gründen, die keiner so richtig nachvollziehen kann, vor ca. 3 Jahren zurückgetreten. Eine Neuwahl ist nicht zustande gekommen, weil kein Mitarbeiter den Stress auf sich nehmen wollte. Mittlerweile hat sich aber die Meinung im Betrieb geändert, so das die Chance auf einen neuen Betriebsrat gestiegen ist. Jetzt meine Frage: Ist der zurückgetretene Betriebsrat offiziell noch im Amt und wie kann er dazu gebracht werden, wieder Neuwahlen auszuschreiben.
Danke AL
Community-Antworten (5)
16.08.2006 um 14:45 Uhr
Der zurückgetretene BR existiert nicht mehr und ist demzufolge auch nicht mehr im Amt. Ihr habt eine wundervolle, arbeitgeberfreundliche, betriebsratslose Zeit von 3 Jahre hinter euch! Wird Zeit, dass ihr das ändert. § 17 BetrVG, Bestellung des Wahlvorstands in Betrieben ohne Betriebsrat! Wichtig ist noch eins: seid ihr unter 100 oder über 100 MA?
16.08.2006 um 14:46 Uhr
Hallo ratloser an,
ihr seit seid dem Rücktritt des BR ohne einen selbigen. Hier greift § 17 BetrVG. Abs. 2 " Besteht weder ein Gesamtbetriebsrat noch ein Konzernbetriebsrat, so wird in einer Betriebsversammlung von der Mehrheit der Anwesenden Arbeitnehmer ein Wahlvorstand gewählt.......
Abs 3 "Zu dieser Betriebsversammlung können drei wahlberechtigte Arbeitnehmer des Betriebs oder eine im Betrieb vertretene Gewerkschaft einladen und Vorschläge für die Zusammensetzung des Wahlvorstandes machen." Abs. 4 Findet trotz Einladung keine Betriebsversammlung statt oder wählt die Betriebsversammlung keinen Wahlvorstand, so bestellt ihn das Arbeitsgericht auf Antrag von mindestens drei wahlberechtigten Arbeitnehmern oder einer im Betrieb vertretenen Gewerkschaft."
MfG Angi1
16.08.2006 um 14:48 Uhr
Wegen der dreijährigen BR-losen Zeit wäre ich mir da mal nicht so sicher.
Es ist durchaus möglich dass es erst seit 2 1/2 Monaten keinen BR mehr gibt.
16.08.2006 um 15:10 Uhr
@ ramses II
tatsächlich !!!
Im Fitting steht zu § 21 BetrVG. RN 27 " Hat der BR mit der Mehrheit der Stimmen seinen Rücktritt beschlossen, bleibt er bis zur Bekanntgabe des Wahlergebnisses des neu gewählten BR im Amt"
außerdem steht im Fitting zu § 13 BetrVG RN 41 " .... denn im Gegensatz zum Rücktritt des BR kommt bei einer echten Amtsniederlegung eine Fortführung der Geschäfte bis zur Neuwahl nicht in Betracht²
Es kommt also darauf an ob der BR zurücktritt oder sein Amt niederlegt.
Aber auf alle Fälle ist dieser BR jetzt nicht mehr in Amt und Würden.
MfG Angi1
16.08.2006 um 16:02 Uhr
Angi1,
um hier keine unnütze Verwirrung zu stiften:
Der BR (als Gremium) kann zurücktreten (genau genommen seinen Rücktritt beschliessen), die Amtsniederlegung ist eine Willenserklärung des einzelnen Betriebsratsmitgliedes (und betrifft damit nur ihn, nicht das Gremium).
Worüber Fitting da schwadroniert ist eine kollektive Amtsniederlegung die in aller Regel in einen Rücktritt umzudeuten wäre (im vorliegenden Falle dann aber vermutlich nicht).
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