Erstellt am 16.08.2018 um 16:58 Uhr von UliPK
Lese mal hier.:
https://www.arbeitsrecht-weltweit.de/2016/11/28/geht-betriebsversammlung-auch-digital/
Kurzform: Geht nicht oder noch nicht.
Erstellt am 16.08.2018 um 17:14 Uhr von Krambambuli
Darauf würde ich mich gar nicht einlassen. Die Betriebsversammlung ist das Forum der Arbeitnehmer. Der AG hat da keine Karten im Spiel. Also braucht ihr ihm auch keine Paragraphen entgegen halten.
Erstellt am 16.08.2018 um 18:13 Uhr von UPK
Es kann ja auch das Forum der AN bleiben, auch als Skypemeeting oder in anderer digitaler Form aber halt nicht mit dem § 42 BetrVG in seiner derzeitigen fassung.
Nicht falsch verstehen, bin da mit den AG einer Meinung, man hat heute die Möglichkeiten so etwas digital zu gestalten aber, wie so oft, hinkt der gesetzgeber hinter her. So lange das aber auch so ist geht es nun mal nicht.