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Betriebsversammlung per Skype

B
Birgdolf
Aug 2018 bearbeitet

Unser AG schlägt vor, aufgrund der räumlichen Trennung der AN statt einer Betriebsversammlung ein Skypemeeting einzuberufen. Ist das überhaupt erlaubt? Wenn nein, welche rechtlichen Grundsätze sprechen dagegen?

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Community-Antworten (3)

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UliPK

16.08.2018 um 18:58 Uhr

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krambambuli

16.08.2018 um 19:14 Uhr

Darauf würde ich mich gar nicht einlassen. Die Betriebsversammlung ist das Forum der Arbeitnehmer. Der AG hat da keine Karten im Spiel. Also braucht ihr ihm auch keine Paragraphen entgegen halten.

U
UPK

16.08.2018 um 20:13 Uhr

Es kann ja auch das Forum der AN bleiben, auch als Skypemeeting oder in anderer digitaler Form aber halt nicht mit dem § 42 BetrVG in seiner derzeitigen fassung. Nicht falsch verstehen, bin da mit den AG einer Meinung, man hat heute die Möglichkeiten so etwas digital zu gestalten aber, wie so oft, hinkt der gesetzgeber hinter her. So lange das aber auch so ist geht es nun mal nicht.

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