Erstellt am 10.08.2018 um 19:44 Uhr von BR-Stefan
So wie ich das sehe, können die nichtgeladenen ErsatzMitglieder von der Sitzung ausgeschlossen werden - nur das eingeladene Mitglied ist zur Teilnahme berechtigt. Die Beschlüsse behalten ihre Gültigkeit unter Wahrung der Verschwiegenheitspflicht. BetrAG 25 III. 2.
Erstellt am 10.08.2018 um 23:46 Uhr von GRÜNKOHL
Wieso kann das Ersatzmitglied nicht einfach bleiben - ohne Stimmrecht? Wer sagt denn, dass nur die ordentlichen Mitglieder unter sich sein müssen?
Erstellt am 11.08.2018 um 01:02 Uhr von celestro
Ein Ersatzmitglied ist halt „Ersatz“, kommt also nur zum Einsatz, wenn Ersatz benötigt wird.
Erstellt am 11.08.2018 um 08:16 Uhr von pcsilvi
@BR-Stefan, genauso denken wir auch, ja wir können nicht geladene Ersatzmitglieder von der Sitzung ausschließen, aber dürfen wir dies auch rechtlich durchsetzen. das Problem ist, zwei davon sind (ähm wie schreib ich das jetzt) von einer angeblichen Partei-Gewerkschaft, also eher den Rechten zugeordnet, und genau diese bestehen darauf teilzunehmen um auf dem Laufenden zubleiben, und ohne rechtlich Grundlagen haben wir da keine Plausiblen Antwort dagegen.
Erstellt am 11.08.2018 um 08:23 Uhr von pcsilvi
@Grünkohl, bei einer Betriebsratssitzung ist dies klar geregelt, meine frage ist wie dies in Ausschüssen aussieht. Ich setze mich doch auch nicht einfach in ein Meeting, nur weil ich in der gleichen Abteilung arbeite und ab und zu die Vertretung für meinen Vorgesetzten übernehme.
Erstellt am 11.08.2018 um 08:29 Uhr von pcsilvi
@celestro, genauso sehen wir das auch, doch dies müssten, die nicht geladene Ersatzmitglieder auch verstehen und das tun sie nur wenn man ihnen was gesetzliches vorlegt.
Erstellt am 11.08.2018 um 15:34 Uhr von MaJoK
pcsilvi was willst ihnen den vorlegen, es sagt doch schon der Begriff an sich aus ... Ersatzmitglied ....sie sind Ersatz wenn ein ordentliches Mitglied nicht anwesend sein kann! Das dürfte doch mit einfachen deutschen Worten vermittelbar sein, oder?
aber zum nachlesen und anschauen bitte hier :
https://www.betriebsrat.com/lexikon/ersatzmitglieder
Erstellt am 11.08.2018 um 15:54 Uhr von alterMann
Ich glaube, hier werden Begrifflichkeiten vermischt: Die "Ersatzmitglieder" eines GA sind in der Regel ordentliche BR-Mitglieder. Und ein ordentliches Mitglied kann sich über BR-Belange auch dadurch informieren, dass es einer Sitzung des GA beiwohnt.
Erstellt am 11.08.2018 um 15:57 Uhr von alterMann
Nachtrag: Entschuldigung, habe gerade erst realisiert, dass es sich um einen Personalrat und nicht Betriebsrat handelt. Da kenne ich die rechtlichen Grundlagen nicht, bin mir also nicht sicher, ob das so übertragbar ist.