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Personalausschuss Sitzung mit Ersatz Personalausschussmitglieder

P
PcSilvi
Feb 2019 bearbeitet

wir sind im Personalausschuss 5 ordentliche und 3 Ersatzmitglieder, je nachdem wie viele, 1,2 oder3 ordentliche Mitglieder fehlen werden die Ersatzmitglieder nachgeladen. letzte Woche fehlte ein ordentliches Personalausschussmitglied, also wurde der erste Ersatz nachgeladen. zur Sitzung kamen alle drei Ersatzmitglieder und waren der Meinung sie wären zwar nicht abstimmungsberechtigt, hätten aber ein Teilnahmerecht an der PA Sitzung. Stimmt das? werden unsere gefasten Beschlüsse dadurch gefährdet? kann der Sprecher die nicht geladenen Ersatzmitglieder des Raumes verweisen? Hilfreich wären uns dazu Gesetzestexte um auf der Rechtsicheren Seite Zusein.

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Community-Antworten (9)

B
BR-Stefan

10.08.2018 um 21:44 Uhr

So wie ich das sehe, können die nichtgeladenen ErsatzMitglieder von der Sitzung ausgeschlossen werden - nur das eingeladene Mitglied ist zur Teilnahme berechtigt. Die Beschlüsse behalten ihre Gültigkeit unter Wahrung der Verschwiegenheitspflicht. BetrAG 25 III. 2.

G
GRÜNKOHL

11.08.2018 um 01:46 Uhr

Wieso kann das Ersatzmitglied nicht einfach bleiben - ohne Stimmrecht? Wer sagt denn, dass nur die ordentlichen Mitglieder unter sich sein müssen?

C
celestro

11.08.2018 um 03:02 Uhr

Ein Ersatzmitglied ist halt „Ersatz“, kommt also nur zum Einsatz, wenn Ersatz benötigt wird.

P
PcSilvi

11.08.2018 um 10:16 Uhr

@BR-Stefan, genauso denken wir auch, ja wir können nicht geladene Ersatzmitglieder von der Sitzung ausschließen, aber dürfen wir dies auch rechtlich durchsetzen. das Problem ist, zwei davon sind (ähm wie schreib ich das jetzt) von einer angeblichen Partei-Gewerkschaft, also eher den Rechten zugeordnet, und genau diese bestehen darauf teilzunehmen um auf dem Laufenden zubleiben, und ohne rechtlich Grundlagen haben wir da keine Plausiblen Antwort dagegen.

P
PcSilvi

11.08.2018 um 10:23 Uhr

@Grünkohl, bei einer Betriebsratssitzung ist dies klar geregelt, meine frage ist wie dies in Ausschüssen aussieht. Ich setze mich doch auch nicht einfach in ein Meeting, nur weil ich in der gleichen Abteilung arbeite und ab und zu die Vertretung für meinen Vorgesetzten übernehme.

P
PcSilvi

11.08.2018 um 10:29 Uhr

@celestro, genauso sehen wir das auch, doch dies müssten, die nicht geladene Ersatzmitglieder auch verstehen und das tun sie nur wenn man ihnen was gesetzliches vorlegt.

M
MaJoK

11.08.2018 um 17:34 Uhr

pcsilvi was willst ihnen den vorlegen, es sagt doch schon der Begriff an sich aus ... Ersatzmitglied ....sie sind Ersatz wenn ein ordentliches Mitglied nicht anwesend sein kann! Das dürfte doch mit einfachen deutschen Worten vermittelbar sein, oder?

aber zum nachlesen und anschauen bitte hier : https://www.betriebsrat.com/lexikon/ersatzmitglieder

A
AlterMann

11.08.2018 um 17:54 Uhr

Ich glaube, hier werden Begrifflichkeiten vermischt: Die "Ersatzmitglieder" eines GA sind in der Regel ordentliche BR-Mitglieder. Und ein ordentliches Mitglied kann sich über BR-Belange auch dadurch informieren, dass es einer Sitzung des GA beiwohnt.

A
AlterMann

11.08.2018 um 17:57 Uhr

Nachtrag: Entschuldigung, habe gerade erst realisiert, dass es sich um einen Personalrat und nicht Betriebsrat handelt. Da kenne ich die rechtlichen Grundlagen nicht, bin mir also nicht sicher, ob das so übertragbar ist.

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