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Dieser Beitrag ist vor 19 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Wie gründet man einen Betriebsrat ?

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funnybanane
Nov 2016 bearbeitet

hallo zusammen ich arbeite in einem altenheim und wir möchten einen betriebsrat gründen.was müssen wir tun oder wie gehen wir am besten vor wäre nett wenn ihr antwortet

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Community-Antworten (4)

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Pia

12.07.2006 um 00:01 Uhr

Hallo funnybanane. In jedem Fall kann es nicht schaden, sich erstmal ein Betriebsverfassungsgesetz zu besorgen und darin schon mal etwas zu stöbern zum Thema Wahl. Prinzipiell wird dann ein Wahlvorstand gewählt, am besten in einer Mitarbeiterversammlung (zu der offiziell eingeladen werden sollte). Wenn möglich sucht euch Hilfe bei einer Gewerkschaft, die kennen sich damit aus und organisieren vieles für euch (meistens wollen die aber auch dabei ein paar Mitglieder gewinnen). Die Frage ist natürlich auch, auf wieviel Gegenwehr ihr beim Arbeitgeber stoßt. Definitiv sollte die gewählten Mitglieder des Wahlvorstandes eine Schulung machen, denn für eine Betriebsratswahl gibt es soviel zu bedenken (Fristen...), daß ihr genau wissen solltet, was zu tun ist, damit am Ende nichts in Frage gestellt oder angefochten werden kann.

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funnybanane

13.07.2006 um 00:12 Uhr

Hallo Pia Danke für deine Antwort also das heisst erst einmal muss ein Wahlvorstand gegründet werden und dann muss ein seminar besucht werden.kann ich mich auch selber dafür aufstellen lassen???? soviel ich gelesen habe kann der arbeitgeber sich nicht zur wehr setzen oder???wo bekomme ich denn so ein Betriebsverfassungsgesetz her

vielen dank im voraus und liebe Grüsse Funny

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Pia

21.07.2006 um 15:57 Uhr

Hallo funnybanane. Tschuldige die späte Antwort. Natürlich kannst du dich selbst aufstellen. In unserem Betrieb haben wir es so gemacht, daß zu einer "Betriebsversammlung" geladen wurde, dort dann Leute aufgestellt wurden und diese direkt vor Ort in den Wahlvostand gewählt wurden. Der Arbeitgeber kann sich nicht dagegen wehren. Nach §1 BetrVG ist in Betrieben mit in der Regel mind. 5 ständ. wahlberechtigten (Arbeitgeber 18 Jahre +) Arbeitgebern Betriebsräte wählbar. Ein Betriebsverfassungsgesetz bekommst du in jedem Buchladen (ISBN:3-7663-3738-6). Die Schulung des gewählten Wahlvorstandes macht echt Sinn, weil es sehr viel zu bedenken und Fristen einzuhalten gilt. Schließlich will keiner, daß die Wahl hinterher anfechtbar ist. So ne Schulung dauert in der Regel etwa 1 Tag (bezahlte Arbeitszeit).

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Lotte

21.07.2006 um 16:38 Uhr

@funnybanane schau mal unter http://www.br-wahlen.de/gruendung_01.html, da findest Du einige Tipps zur BR Gündung. Der Weg zur Gewerkschaft ist auf jeden Fall eine gute Wahl, je nach Bundesland kann Dich auch die Arbeitnehmerkammer kostenlos beraten.

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