Wahlvorstand neutral
Hallo,
ich hätte da mal eine Frage.
Folgende Situation: In unserem Unternehmen finden erstmalig Betriebsratswahlen statt, nach normalen Wahlverfahren Seit gestern hängt der Aushang zur Wahl und die Wählerliste. Die Mitarbeiter werden darauf hingewiesen, sich binnen zwei Wochen bei Interesse in Vorschlagslisten einzutragen. Darunter hängt ein Schreiben, dass man sich bei Interesse an einen Listenbevollmächtigten wenden soll, der seit 1,5 Wochen im Urlaub ist. Oder man spricht einen der Wahlvorstände an, die die Listen unter Verschluss haben. Nun kommt meine Situation.
Da ich mich gerne zur Wahl stellen würde, bin ich auf den Wahlvorstand zugegangen und habe mein Interesse bekundet. Dieser hat mich aber auf den Listenverantwortlichen verwiesen und mitgeteilt, er gäbe ihm Bescheid. Gleichzeitig sehe ich aber sehr regelmäßig und höre auch, wie andere Mitarbeiter von ihm angesprochen werden und auf die Liste eingetragen werden. Ist das sp gängige Praxis oder verstößt er damit gegen das Neutralitätsgebot, da er mich ganz offensichtlich nicht auf der Liste haben möchte? Selbst wenn ich eine eigene Liste machen wollen würde, müsste ich mir alle Formulare erst irgendwo besorgen, da nirgends entsprechende ausliegen oder -hängen.
Viele Grüße, Zwieb
Community-Antworten (10)
27.07.2018 um 01:59 Uhr
Was für Listen hat der WV denn unter Verschluss? Und wer ist der Listenbevollmaechtigte ? Jemand vom WV ?
Der WV kann zwar sicher auch Vorlagen ausgeben, verpflichtet ist er dazu aber nicht. Er müsste Dir aber die Informationen geben, wie so ein Wahlvorschlag auszusehen hat.
27.07.2018 um 08:08 Uhr
Es scheint eine Vorschlagsliste zu geben, auf der schon Mitarbeiter eingetragen sind. Nun könnte man trotz allem über eine zweite Liste eine Listenwahl hervorrufen, aber eine Personenwahl wäre auch nicht verkehrt.
Der Listenbevollmächtigte ist ein Mitarbeiter und niemand vom WV.
27.07.2018 um 10:02 Uhr
Vielleicht machst du doch besser eine eigene Liste auf (Formular dazu hier auf dieser Seite oder unter www.bzo-wissen.de). Du brauchst nur die erforderlichen Stützunterschriften von Mitarbeitern, die nicht schon die andere Liste unterschrieben haben. Sammle ein paar mehr Unterschriften.
Und wer weiß - wenn der Wahlvorstand davon Wind bekommt, kannst du vielleicht doch plötzlich auf die andere Liste.
27.07.2018 um 10:39 Uhr
Sprich doch bitte den Listenverantwortlichen direkt an. Der Wahlvorstand ist nicht verpflichtet, dein Anliegen an den Listenverantwortlichen weiterzureichen. Vielleicht weiß er also noch gar nichts von deinem Wunsch zur Kandidatur. Wenn er dich nicht auf die Liste schreiben möchte, dann musst du wohl oder übel deine eigene Liste machen.
27.07.2018 um 10:52 Uhr
Das bedeutet also, dass ich quasi gezwungen werden kann, eine Listenwahl anzuzetteln? Eine Personenwahl wäre dann ja ausgeschlossen, wenn ich eine zweite Liste eröffne und die Listenverantwortliche/WV hat damit quasi die Möglichkeit unliebsame Kandidaten gar nicht erst aufzunehmen?
27.07.2018 um 11:17 Uhr
Richtig. Ein Listenverantwortlicher muss niemanden auf seine Liste schreiben. Die Wahlordnung sieht ja Listenwahl vor. Nur für den Fall, dass es nur eine Liste gibt, wird Persönlichkeitswahl durchgeführt.
27.07.2018 um 12:06 Uhr
Der Listenverantwortliche wird vermutlich auch keine Listenwahl haben wollen. Von daher wenig wahrscheinlich, dass er Dich nicht mit drauf nimmt. Wenn aber doch, geht es halt nur mit einer eigenen Liste. Ist dann ja auch nicht Deine Schuld.
Und der WV hat sich da auch nicht einzumischen.
27.07.2018 um 12:22 Uhr
Der WV verhindert ja aber, obwohl er die Abwesenheitsvertretung macht, dass ich mich in die Liste eintrage. Mal außen vor, dass nach meinem Verständnis es keinen Listenbeauftragten geben dürfte, wenn das Wahlausschreiben erst nach seiner Abwesenheit hing.
Daher kam ja meine Überschrift, ob der WV da neutral handelt.
27.07.2018 um 12:43 Uhr
Du musst unterschheiden zwischen dem Wahlvorstand und Wahlbewerbern/ Listenvertretern.
Der Wahlvorstand ist für die rechtskonforme Durchführung der Wahl verantwortlich. Seine Aufgaben sind im BetrVG und der Wahlordnung ausführlich beschrieben. Er ist nicht für die Erstellung von Bewerberlisten zuständig!
Bewerberlisten werden von Wahlbewerbern zusammengestellt. Dabei können sich die Mitglieder der Liste jeweils darauf verständigen, wen sie an welcher Stelle auf ihre Liste aufnehmen oder auch nicht. Sie können dies auch vollständig ihrem Listenvertreter überlassen. Die Entscheidungen dürfen auch sachfremd und diskriminierend sein.
Ein Mitglied des WV kann auch selber kandidieren und dabei auch selber Listenvertreter sein. Bei seinen Aufgaben als WV hat er sich dabei neutral zu verhalten, bei der Gestaltung seiner Liste hingegen nicht.
27.07.2018 um 17:15 Uhr
"Der WV verhindert ja aber, obwohl er die Abwesenheitsvertretung macht, dass ich mich in die Liste eintrage."
"Der WV" kann keine Abwesenheitsvertretung eines Listenführers machen. Allerhöchtens ein einzelnes Mitglied des WV, welches auch auf dieser Liste kandidiert.
"Mal außen vor, dass nach meinem Verständnis es keinen Listenbeauftragten geben dürfte, wenn das Wahlausschreiben erst nach seiner Abwesenheit hing."
Man kann eine Liste bereits vor dem Aushang des Wahlausschreiben beginnen. Wobei es natürlich wenig sinnvoll ist, wenn der Listenführer während der wichtigen Phase im Urlaub ist. Aber gut ...
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