Erstellt am 12.06.2006 um 14:04 Uhr von Rollie
Ich weiß, es ist ein sehr kontroveres Thema und schwierig eine pauschale Aussage zu treffen, soweit nicht bekannt ist, welche Regelungen im Betrieb bestehen.
Grundsätzlich würde ich einmal davon ausgehen, das der AG ohne Regelung auch das Recht hat, seine Telefonrechnungen zu kontrollieren, alleine schon deshalb, um ggf. Reklamationen gegenüber der Telekom etc. geltend machen zu können.
Möglicherweise sind ihm bei einzelnen Anschlüssen bezüglich der Höhe der Kosten Zweifel entstanden und er mußte in Erfahrung bringen, weshalb das so ist. Dazu ist es ggf. auch notwendig, aufgrund des Einzelnachweises festzustellen, wie die Kosten entstanden sind.
Ob er sich nun berechtigt Zugriff auf die Daten genommen hat, hängt sicher auch davon ab, was für Regelungen im Betrieb festgelegt sind.
Wenn es beispielsweise untersagt ist, private Gespräche zu führen, müßte der AG bei einer Überprüfung auch davon ausgehen, das die Auswertung keinerlei private Gespräche enthält. Wenn private Gespräche erlaubt wären, werden diese häufig auch getrennt aufgezeichnet und möglicherweise auch durch eine Betriebsvereinbarung geregelt. Diese dürfte auch Regelungen beinhalten, wie mit den Daten umgegangen wird und ggf. dienstliche und private Daten behandelt werden.