BR-Wahl - Wie geht man vor wenn man keinen kennt ??
Wie geht man eigentlich am besten vor, wenn man zum ersten Mal einen Betriebsrat wählen will, aber seine Kollegen gar nicht alle kennt? Branche: Sicherheitsdienst, 200 Mitarbeiter, verschiedene Einsatzorte, größtenteils keine persönlichen Kontakte. Wie kommt man denn an die Adressen der ganzen Mitarbeiter, um die zu einer Betriebsversammlung einzuladen?
Community-Antworten (2)
09.06.2006 um 11:43 Uhr
Hallo Dr. Watson,
im Fitting steht zu § 42 BetrVG " Der BR kann die Einberufung nach pflichtgemäßem Ermessen durchführen, wobei allerdings in betriebsüblicher Weise gewährleistet sein muss, dass den Arbeitnehmern des Betriebes die rechtzeitige Kenntnisnahme von der BV möglich ist. Bei teilnahmeberechtigten AN, die aufgrund Abwesenheit im Betrieb von der Einladung keine Kenntnis erlangen können, hat der Arbeitgeber die Privatanschrift zur Verfügung zu stellen."
MfG Angi1
09.06.2006 um 13:26 Uhr
Ohne BR kann keine BV einberufen werden. Eine Ausnahme besteht nur insoweit, als durch die BV ein Wahlvorstand gewählt werden soll. Zu dieser Versammlung können auch eine Betrieb vertretene Gewerkschaft oder drei wahlberechtigte ArbN einladen. Wird der Wahlvorstand nicht auf diese Weise bestellt, so ist er auf Antrag vom ArbG zu bestellen.
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