Erstellt am 30.05.2006 um 20:47 Uhr von Fasi1962
Hallo, kurze Frage, dürfen Lehrlinge und Auszubildende mit den Betriebsrat wählen ja oder nein?
über 18 ja § 7 BetrVG
Was ist mit Lehrlingen, die zwar bei uns lernen, aber bei uns nicht angestellt sind bzw. nicht bezahlt werden
Nein, außer es gibt einen Überlassungsvertrag und sie sind länger als 3 Monate bei Euch beschäftigt. Auch hier § 7 BetrVG
Erstellt am 30.05.2006 um 21:31 Uhr von Fayence
Robert,
zu den AN i.S.d. BetrVG gehören auch Azubis, auf die die §§ 7 + 8 BetrVG anzuwenden sind.
"Was ist mit Lehrlingen, die zwar bei uns lernen, aber bei uns nicht angestellt sind bzw. nicht bezahlt werden?"
Ich würde mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit davon ausgehen, dass auch diese "Lehrlinge" einen Ausbildungsvertrag mit Eurem AG abgeschlossen haben.
Da es mittlerweile viele Förderprogramme gibt, kann es durchaus sein, dass die Ausbildungsvergütung nicht von Eurem AG gezahlt werden muss. Die AN-Eigenschaften schliessen sich dadurch jedoch nicht aus!
Einzelheiten sind nachzulesen in z.B. Fitting, 22, Aufl., §5 RN 250ff
Gruß
Fayence
Erstellt am 31.05.2006 um 12:37 Uhr von Herbert3
Wer wahlberechtigt ist legt Euer Wahlvorstand in der Wählerliste fest.
Wer auf der Wählerliste steht, darf wählen.