Erstellt am 29.05.2006 um 13:56 Uhr von viktor
Das hört sich alles recht merkwürdig an. Gibt es keinerlei Vertrag? Bekommst Du ein regelmäßiges Gehalt? Wie lange schon? Wenn kein schriftlicher Arbeitsvertrag vorliegt, kann es nur ein unbefristetes Arbeitsverhältnis sein. Insbesondere müssen Befristungen schriftlich vereinbart werden. (zu den Details siehe Nachweisgesetz und Teilzeit- u. Befristungsgesetz).
Als Betriebsratskandidat darf man nicht benachteiligt werden.
Erstellt am 02.06.2006 um 05:52 Uhr von Isa
Danke für Deine Antwort viktor.
Ja, habe regelmäßig Gehalt bekommen und das seit fast 12 Monaten. diese Regelung vom Chef widerspricht so ziemlich allen Gesetzen zu Beschäftigungsverhältnissen wie ich mittlerweile erfahren hab. allerdings ist sich der Chef nun auch darüber klar, dass er sich keine Statusklage leisten kann, dann würde eine Scheinselbständigkeit offenbar werden... Darüberhinaus bin ich nun auch gewähltes BR-Mitglied...