Arbeitnehmerähnliche Personen - Sonderkündigungsschutz als Betriebsratskandidat?
Bin arbeitnehmerähnliche Person, kann mir mein Chef die aufträge entziehen weil ich Betriebsratskandidatin bin. und kann er behaupten weil er mir ein Volontariatszeugnis ausstellen will, dass das Arbeitsverhältnis befristet ist obwohl es nie einen schriftlichen Vertrag gab?
Community-Antworten (2)
29.05.2006 um 15:56 Uhr
Das hört sich alles recht merkwürdig an. Gibt es keinerlei Vertrag? Bekommst Du ein regelmäßiges Gehalt? Wie lange schon? Wenn kein schriftlicher Arbeitsvertrag vorliegt, kann es nur ein unbefristetes Arbeitsverhältnis sein. Insbesondere müssen Befristungen schriftlich vereinbart werden. (zu den Details siehe Nachweisgesetz und Teilzeit- u. Befristungsgesetz).
Als Betriebsratskandidat darf man nicht benachteiligt werden.
02.06.2006 um 07:52 Uhr
Danke für Deine Antwort viktor.
Ja, habe regelmäßig Gehalt bekommen und das seit fast 12 Monaten. diese Regelung vom Chef widerspricht so ziemlich allen Gesetzen zu Beschäftigungsverhältnissen wie ich mittlerweile erfahren hab. allerdings ist sich der Chef nun auch darüber klar, dass er sich keine Statusklage leisten kann, dann würde eine Scheinselbständigkeit offenbar werden... Darüberhinaus bin ich nun auch gewähltes BR-Mitglied...
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