Guten Abend,

unsere Betriebsratsmitglieder stehen fest. 5 Personen wurden per Mehrheitswahl (Personenwahl) gewählt. Dürfen die neu gewählten Betriebsratsmitglieder bei Ihrer ersten Sitzung intern entscheiden, wer zukünftig den Vorsitz hat oder ist die bei der Wahl vergebene Stimmenanzahl maßgebend für die Sitzverteilung? Gesetz den Fall, dass das Mitglied mit der meisten Stimmenanzahl gar nicht den Vorsitz übernehmen möchte?! Was ist dann? Wäre super, wenn Ihr Antwort hättet!