Erstellt am 16.05.2006 um 21:55 Uhr von flu
Hallo,
der ganze Wahlvorstand muss bei der Wahl nicht anwesend sein.
Es ist jedoch darauf zu achten, dass immer zwei stimmberechtigte Wahlvorstandsmitglieder ODER ein stimmberechtigtes Wahlvorstandmitglied und ein Wahlhelfer anwesend sind!
Die Wahlniederschrift MUSS vom Vorsitzenden und mindestens einem weiteren stimmberechtigten Mitglied unterschrieben werden.
Ich hoffe, das hier hilft...
Erstellt am 17.05.2006 um 08:56 Uhr von dd-rat
Hallo,
ja so habe ich die Wahlordnung auch interpretiert.
§12 (2) regelt die Anwesenheit von 2 Berechtigten
§1 (2) ermöglicht die Hinzuziehung von Wahlhelfern
§16 (2) regelt, dass der Vorsitzende und ein Stimmberechtigter unterschreiben
Danke für die schnelle Antwort.
Viele Grüße