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Betriebsratsvorsitz trotz Stellvertreterfunktion möglich?

D
dena1976
Jun 2018 bearbeitet

Unsere Betriebsratsvorsitzende soll eine Stellvertreterfunktion in ihrer Einrichtung übernehmen. Wir sind ein sozialer gemeinnütziger Verein mit verschiedenen Einrichtungen. Die Leiter dieser Einrichtungen werden laut Arbeitsvertrag als "leitende Angestellte" geführt. Jeder Leiter hat einen Stellvertreter in seiner Einrichtung. Kann der Vorsitzende diese Position als Stellvertreter ausführen und trotzdem im Betriebsrat tätig sein? §78 BetrVG wäre ein Argument, der Geschäftführer spricht dagegen mit §5 BetrVG

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Community-Antworten (2)

G
ganther

24.06.2018 um 01:02 Uhr

sie ist ja wohl keine Leitende sondern nur Stellvertreter. Also wo ist das Problem?

D
dena1976

24.06.2018 um 20:46 Uhr

Das frage ich mich auch, weil der Geschäftsführer es zum Problem macht

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