Unsere Betriebsratsvorsitzende soll eine Stellvertreterfunktion in ihrer Einrichtung übernehmen. Wir sind ein sozialer gemeinnütziger Verein mit verschiedenen Einrichtungen. Die Leiter dieser Einrichtungen werden laut Arbeitsvertrag als "leitende Angestellte" geführt. Jeder Leiter hat einen Stellvertreter in seiner Einrichtung. Kann der Vorsitzende diese Position als Stellvertreter ausführen und trotzdem im Betriebsrat tätig sein?
§78 BetrVG wäre ein Argument, der Geschäftführer spricht dagegen mit §5 BetrVG