Erstellt am 08.06.2018 um 15:30 Uhr von Pjöööng
Betreuungsbereiche sind vom Gesetzgeber nicht vorgesehen, deshalb wird auch niemand mit Quellenangaben dienen können.
Also muss der jeweilige Betriebsrat entscheiden ob er dies für sinnvoll handelt und wie er diese Bereiche mit welchen Aufgaben welchen BRM zuweist.
Erstellt am 08.06.2018 um 15:30 Uhr von celestro
außer hier im Forum (machen wohl einige wenige BRs so) habe ich davon noch nie gehört. Ein BRM kümmert sich normalerweise eigenverantwortlich um Dinge, die er / sie bearbeiten will. Ansonsten kann natürlich jedes Gremium (jeder Ausschuss) die Arbeit derart aufteilen. Demnach wird es da mMn auch keinen Quellen für geben.
Erstellt am 08.06.2018 um 15:57 Uhr von Krambambuli
Sehe ich auch so. Ansonsten findet man etwas zu dem Thema bei:
Www.bzo-wissen.de
Erstellt am 08.06.2018 um 20:34 Uhr von alter Mann
Hallo flons,
eine Bestimmung dazu gibt es nicht, allenfalls Eure BR-Geschäftsordnung.
Wir haben bei uns /11er-Gremium) mal eine Einteilung gleichzeitig nach Regionen und Themen versucht. Wir hatten gehofft, so den Austausch mit den Kollegen zu intensivieren und unsere Fachlichkeit zu verbessern. Hat sich bei uns aber nicht als sinnvoll und auch nicht als praktikabel herausgestellt.
Erstellt am 10.06.2018 um 13:47 Uhr von Flons
Hallo,
vielen Dank für die schnellen Antworten. Diese helfen mir echt weiter, danke.
Es wurde nämlich behauptet, die VKL würde die Bereiche wählen/bestimmen.
Also ist dem offenbar nicht so (ausser die GO des BR würde dies so zulassen). Korrekt?
Schönes Wochenende noch.
Gruß
Flons
Erstellt am 11.06.2018 um 11:52 Uhr von paula
man kann sicher durch Beschluss formell festlegen, dass sich bestimmte Leute um bestimmte Themen und damit auch Abteilungen kümmern. Wir haben dafür mehrere Arbeitsgruppen z.B. Vertrieb etc.
ABER: du kannst keinem BR-Mitglied verbieten (auch nicht durch eine GO) trotzdem mit den Mitarbeitern dieser Abteilungen zu sprechen und eigene BR Arbeit dort zu machen. Das steht nämlich jedem BRM frei