Wahlzettel
hallo,wir haben am 4. mai unsere BR Wahlen und es ist listenwahl. ich habe ja schon gefragt ob es stimmt das wenn der listenverterter auf der liste nicht auf erster stelle steht, automatisch auf platz 1 der liste aufrückt. nun hat der wahlvorstand die wahlzettel erstellt und den listenvertreter der in der liste auf platz 2 steht ist dort auf platz 1 gesetzt. dann ist dieses doch auch nicht korrekt denn das beeinflusst die wahl. Und die Stützunterschriften haben sich ja auf die originalunterschriften bezogen.gibt es irgendwo einen § wo man das nachlesen kann. denn nun sind sich Platz 1 und 2 auf der liste nicht mehr ganz grün denn es wird der listenvertreterin absicht unterstellt. Ich würde sagen das ist so nicht korrekt und würde dann die wahl anfechten aber dafür hätte ich gerne einen § wo man das genau nachlesen und belegen kann. WV sagt er hat es nachgelesen aber wo sagen sie nicht. Sie sind ein wenig zickig. Der WV hat sich auch keiner Schulung unterzogen und sie haben sich schon oft belehren lassen müssen. Genauso ist am 1.4. ein neuer Mitarbeiter angefangen darüber waren Sie auch informiert und der steht nicht auf der Wählerliste. dann kann die Wahl doch auch angefochten werden, oder Danke für eine schnelle antwort.
Community-Antworten (1)
28.04.2006 um 10:59 Uhr
In der Wahlordnung heißt es lediglich, dass die ersten beiden Wahlbewerber genannt werden müssen. (siehe § 11 WO zum BetrVG).
Deine Argumentation erscheint mir logisch. Habe aber diesbezüglich nichts gefunden. Natürlich kann man die Wahl anfechten - aber nur, wenn der Fehler zu einer Verschiebung des Wahlergebnisses geführt hat. Davon muss man einen Richter überzeugen. Zu Wahlanfechtung siehe § 19 BetrVG.
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