Wann erscheinen zur Wahlversammlung/ Wahl=Arbeitszeit?
Wieder mal ne Frage. Dürfen kollegen auch später zur Wahlversammlung kommen. Wir wählen im einstufigen vereinfachten Verfahren und haben zur Wahlversammlung morgen um 10:00 Uhr geladen. Nun jammern die Spätschichtler, dass sie schon so zeitig kommen müssen. Ich bin ganz schön genervt, da ja die Möglichkeit zur Briefwahl allgemein bekannt war. Achso zählt die Wahl zur Arbeitszeit?
Community-Antworten (1)
25.04.2006 um 09:39 Uhr
Ich kenne mich zwar nicht so gut im einstufigen Wahlverfahren aus, aber meiner Meinung nach muß das Wahlausschreiben bzw. die Einladung zur Wahlversammlung Beginn und Ende der Versammlung enthalten und dies ist auch einzuhalten.
Natürlich ist die Wahlversammlung Arbeitszeit §20 Abs.3 BetrVG.
Verwandte Themen
Vereinfachtes Wahlverfahren - Wahlversammlung zur Wahl des BR
ÄlterIch suche Hinweise von Wahlvorstandsmitgliedern, die bereits im vereinfachten Wahlverfahren eine Wahl durchgeführt haben. Im einstufigen vereinfachten Wahlverfahren, wenn z. B. ein BR bereits besteht
Geplante Betriebsratsgründung bei privat geführten Edeka
ÄlterHallo liebes Forum, Ich hatte bereits im Juli diesen Jahres ein Thema dazu gestartet, als mir noch sehr vieles komplett unklar war. Unter anderem wussten wir damals noch nicht ob wir für unseren Markt
Zeitpunkt der Stimmauszählung - zweiteilige Frage - Dringend!
ÄlterLage: vereinfachtes Wahlverfahren, zweistufig, 3 BR zu wählen, 2. Wahlversammlung 18.10.06! Der Wahlvorstand erließ in seinem Wahlausschreiben u.a.: Die Wahlversammlung zur Stimmabgabe finde
Änderung des Wahlverfahrens nach Einladung zur ersten Wahlversammmlung
ÄlterProblem: Wie lautet die richtige Vorgehensweise, wenn sich mangels genauer Kenntnis der Betriebsgröße vorab nicht feststellen lässt, ob das vereinfachte oder normale Verfahren genutzt werden muss, bzw
JAV Wahlversammlung
ÄlterHallo Zusammen, zwei KollegInnen und Ich haben sich nach kurzer, erster Amtszeit im BR nun als Wahlvorstand für die JAV-Wahlen "angeboten" und wurden dazu bestellt. Nun steht in unserem vereinfach