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Beshlussfassung bei persönlicher/ eigener Angelegenheit

N
nelchen
Jun 2018 bearbeitet

Hallo, hallo,

in Vorbereitung auf unsere nächste Sitzung hab ich mal folgende Frage:

"In persönlichen oder unmittelbar betreffenden Angelegenheiten (Antrag auf Ausschluss aus dem Betriebsrat nach § 23 Abs. 1 BetrVG, eigene Kündigung, eigene Versetzung, eigene Umgruppierung, Planungs- oder andere Verantwortlichkeiten) darf das betroffene Betriebsratsmitglied nicht abstimmen. Das entsprechende Ersatzmitglied nimmt an der Beratung und Beschlussfassung teil."

Wo genau ist das definiert. Danke für die Antworten.

53203

Community-Antworten (3)

C
celestro

31.05.2018 um 16:26 Uhr

https://dejure.org/gesetze/BetrVG/25.html

"Scheidet ein Mitglied des Betriebsrats aus, so rückt ein Ersatzmitglied nach. 2Dies gilt entsprechend für die Stellvertretung eines zeitweilig verhinderten Mitglieds des Betriebsrats."

und daraus ergibt sich dann das von Dir gesagte.

R
rsddbr

31.05.2018 um 19:19 Uhr

Die Frage, wann ein BR-Mitglied zeitweilig verhindert ist, wird u.a. im Fitting zu §25 BetrVG Rn15 bis Rn23 in Bezug auf die Rechtsprechung erklärt.

C
Challenger

31.05.2018 um 22:49 Uhr

Zitat :

  1. Antrag auf Ausschluss aus dem Betriebsrat nach § 23 Abs. 1 BetrVG

  2. ......eigene Kündigung, eigene Versetzung, eigene Umgruppierung, Planungs- oder andere Verantwortlichkeiten

in beiden fällen ist ein Ersatzmitglied zu laden

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