Themenangabe bei BR- + Ausschusssitzung an den AG?
Kann der Arbeitgeber verlangen, dass die Themen einer Ausschusssitzung oder BR-Sitzung ihm mitgeteilt werden, damit er entscheiden kann ob und wie lange eine solche Sitzung dauern darf und ob eine Freistellung dafür gerechtfertigt ist?
Ich betrachte das schon als Behinderung der BR-Arbeit an - wie sieht Ihr das? Bitte, wenn möglich mit § untermauern, ich habe nichts Fundiertes gefunden.
Community-Antworten (16)
20.04.2006 um 10:14 Uhr
@Emma Sieh' zu, dass Du was Fundiertes in die Finger bekommst. Zum Beispiel ein BetrVG mit Kommentierung und ein Seminar!
Der AG soll wissen, dass Ihr eine BR-Sitzung habt. Dazu erfährt er, dass am/um eine solche stattfindet. Mehr nicht! Er hat keine TO zu bekommen und auch kein Protokoll. Der AG entscheidet da gar nichts!
Alles weitere in: § 29 BetrVG § 30 BetrVG § 34 BetrVG § 37 Abs. 2 BetrVG § 40 BetrVG
20.04.2006 um 10:20 Uhr
Netter Versuch. Das geht den AG gar nichts an. Das einzige was er verlangen kann ist, dass ihr Themen die er einbringt behandelt.
Ich gehe mal davon aus, dass Dir ein Kommentar zur Verfügung steht. Lies dort mal die Kommentierung zum §37(2).
Hier ein Auszug aus Däubler (RNn 33 + 34): Bei Sitzungen des BR .... und seiner Ausschüsse bzw. seiner Arbeitsgruppen sowie bei Teilnahme an einer Arbeitsgruppe gem. § 28a, die nach § 30 in der Regel während der Arbeitszeit stattfinden (FKHES, Rn. 36), ist eine besondere Prüfung der Erforderlichkeit entbehrlich, da jedes BR-Mitglied berechtigt und grundsätzlich auch verpflichtet ist, z. B. an jeder Sitzung – auch außerhalb der persönlichen Arbeitszeit ...... – teilzunehmen, solange es nicht aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen i. S. d. § 25 Abs. 1 verhindert ist ......... Eine Verpflichtung zur Teilnahme an BR-Sitzungen besteht auch, wenn sie nicht erforderlich ist oder die betrieblichen Notwendigkeiten nicht berücksichtigt (§ 30 Satz 2) wurden, da das einzelne BR-Mitglied auf die Anberaumung der BR-Sitzung keinen Einfluss hat ..... .
Der BR-Vorsitzende hat es nicht allein in der Hand, die Dauer einer Sitzung zu bestimmen. Die festgelegte Tagesordnung ist zu erledigen. Er kann nicht einzelnen Mitgliedern das Wort entziehen bzw. die Diskussionen abbrechen, sondern muss die Meinungsbildung des BR zu den einzelnen Punkten herbeiführen, beraten und abstimmen lassen ......... Eine Lohnkürzung im Zusammenhang mit der Dauer von Sitzungen kommt nicht in Betracht (vgl. Rn. 38, 53). Der AG kann allenfalls wegen grober Amtspflichtverletzung die Auflösung des BR oder den Ausschluss einzelner BR-Mitglieder aus dem BR gemäß § 23 Abs. 1 betreiben .........
20.04.2006 um 10:25 Uhr
Hallo Kölner, bitte nicht Oberlehrer spielen. Ich kenne das BtrVG, aber ich war verunsichert und möchte von Außerhalb Bestätigungen.
20.04.2006 um 10:30 Uhr
@Emma Deine Bestätigung hast Du ja erhalten.
So dünnhäutig? Meine persönliche Einschätzung zu solch einer Frage hinsichtlich Deiner "Kenntnis des BetrVG" verberge ich dann lieber!
20.04.2006 um 10:34 Uhr
Hallo Kölner, ich habe mir alle, von Dir genannten, §BetrVG angeschaut und die hatte ich auch schon alle durchgelesen. Keiner sagt speziell was darüber aus ob der Arbeitgeber vor den Sitzungen die Themen stichwortartig verlangen kann. Aber danke für Deine Bemühungen. Habe, übrigens, schon eine menge Schulungen hinter mir - das Metier ist mir nicht fremd. Bin aber trotzdem froh um Hilfe von anderen erfahrenen BR-Mitglieder.
20.04.2006 um 10:40 Uhr
Verständliche Erklärung.
Auch wenn sich mir der Zusammenhang zwischen Schulungsmenge und Qualität nicht erschliesst.
20.04.2006 um 11:22 Uhr
Emma, da scheinst Du aber keinen Kommentar zur Hand zu haben!
Deine Frage ist wird beantwortet in z.B. Fitting, 22. Aufl., §30 RN 14 (Verständigung des Arbeitgebers).
Der AG ist vom Zeitpunkt einer jeden BR-Sitzung vorher zu verständigen (kann entfallen, wenn die Sitzungen stets zu einem bestimmten Zeitraum stattfinden und dies dem AG bekannt ist).
Einer Mitteilung der Tagesordnung bedarf es nicht.
Gruß Fayence
20.04.2006 um 11:30 Uhr
Hallo Fayence, ich hatte nicht gefragt ob der AG über den Zeitpunkt einer BR-Sitzung unterrichtet werden muss oder ob wir ihm die Tagesordnung vorlegen müssen. Möchte aber jetzt auch nicht meine Frage nochmals wiederholen. Wir haben den Fitting, aber konkret wird dort meine Frage nicht beantwortet.
20.04.2006 um 12:09 Uhr
Wenn ich es nicht besser wüsste, dann würde ich den Satz "Kann der Arbeitgeber verlangen, dass die Themen einer Ausschusssitzung oder BR-Sitzung ihm mitgeteilt werden, damit er entscheiden kann ob und wie lange eine solche Sitzung dauern darf und ob eine Freistellung dafür gerechtfertigt ist?" direkt mit der Tagesordnung zu tun haben. Aber das wäre jetzt eher wieder eine qualitative Bewertung!
20.04.2006 um 12:28 Uhr
Hallo Emma,
wenn Du bei der von Fayence angegebenen Stelle etwas weiter liest, wirst Du auch lesen können, dass "...eine Zustimmung des AG zur Durchführung der BRSitzung ebenfalls nicht erforderlich ist." (Alles noch Rn.14 zu §30, 23.Auf).. Eine Arbeitsbefreiung muss ja bekanntermaßen zur Durchführung der vom BR zu erfüllenden Aufgaben erforderlich sein. Und da BR-Sitzungen grund- sätzlich während der Arbeitszeit stattfinden, so ist die Arbeitsbefreiung zum Zwecke der Teilnahme an diesen Sitzungen stets erforderlich (Rn. 35&36 zu §30, Fitting 23.Aufl.). Und soweit zur ordnungsgemäßen Durchführung der dem BR gestellten Aufgaben eine Arbeitsbefreiung erforderlich ist, ist das BRMitglied in entsprechendem Umfang von der Verpflichtung zur Arbeitsleistung befreit. Eine Zustimmung des AG zur Arbeitsbefreiung bedarf es nicht. (Rn.49 zu §30, Fitting 23.Aufl.). Da dem AG also keine Zustimmungs-/Verweigerungsrecht in den genannten Punkten zusteht, kann er somit auch keine Unterlagen welcher Form auch immer (Tagesordnung etc.) anforder, die ihm eine Entscheidungsgrundlage für ein nicht vorhandenes Recht geben würden.
MfG,
Spike
20.04.2006 um 12:35 Uhr
Hi Spike, wahrscheinlich habe ich mich falsch ausgedrückt. Mir ist bekannt, dass ich für BR-Arbeit oder -Sitzung keine Zustimmung vom AG benötige. Unser AG hat im Vorfeld um stichwortartige Themenumreißung von BR- + Ausschusssitzungen gebeten um gegebenenfalls entsprechend zu reagieren. Ich möchte ihm einen klaren, deutlichen Gesetzestext vorhalten, der klipp und klar aussagt, dass wir ihm vorab, auch nicht nur stichwortartig, irgendwas mitteilen müssen. Es geht hier nicht um die Tagesordnung oder um das BR-Protokoll.
20.04.2006 um 12:49 Uhr
Das nenn' ich jetzt mal echte Bildungsresistenz! Wie kommt denn das Thema in den BR- oder in die Ausschusssitzung? Man muss doch ein Thema haben und auch einladen um eine Sitzung zu rechtfertigen, oder? Vielleicht geschieht das dann doch mit einer ordnungsgemäßen TO, oder? Warum machst Du Dir eigentlich die Gedanken für Deinen AG? Der will was wissen, Ihr sagt es ihm nicht (Du kennst Dich ja aus) und er müsste Euch/Dich ja foltern/verklagen um das Nichtgewusste in seinen Wissensbereich zu bekommen!
Aber die Hilfe aus Köln soll auch Dir nicht verwehrt werden. Darum ein Formulierungsvorschlag: "Sehr geehrter Herr AG, Ihrem Ansinnen über Themen unserer Betriebsrats- und Ausschussssitzungen Kenntnis zu erlangen kann gemäß § 30 BetrVG nicht entsprochen werden."
PS: Noch eine ungewollte Empfehlung an Emma... Die Einstellung zur BR-Tätigkeit würde ich überprüfen!
20.04.2006 um 12:58 Uhr
§30 BetrVG Abs.4 sagt Sitzung und somit auch Themen sind nicht öffentlich.
20.04.2006 um 12:58 Uhr
Ein Zusatz noch zu dem sehr treffenden Beitrag von Kölner:
Also was den deutlichen Gesetzestext angeht: Die Ausgestalltung/Anwendung von Gesetzen erfolgt ja nicht nur durch den reinen Gesetzestext, sondern gemeinhin eben auch durch Rechtssprechung, also Urteile der Gerichte. Somit muss man eben auch mal, wenn man belegen will, dass man etwas nicht tun muss, auch Urteilsentscheidungen heranziehen. Bei Fitting sind bei den angegebenen Randnummern auch immer die entsprechenden Urteile bzw. deren Aktenzeichen vermerkt. "Klipp&klar"er geht es in diesem Fall nicht. Zu der Themenumreißung im Vorfeld der Sitzungen: Vielleicht klingt das jetzt haarspalterisch, aber gerade eine Tagesordnung umreißt doch die Themen, die bei so einer Sitzung anstehen?! Bezüglich der Reaktion des AG im Vorfeld: Wie soll er denn im Vorfeld auf Themen reagieren, zu denen Ihr als Gremium noch überhaupt nicht entschieden hab (Denn diese geschieht ja erst während der Sitzung), ob und wie etwas unternommen werden soll? Die Antwort auf Deine Frage hat also nicht nur mit reinen Gesetzestexten und Urteilssprechung durch die (Arbeits-)Gerichte zu tun, sonder auch mit dem logischen Schluss, dass man nicht im Vorfeld auf etwas reagieren kann, was noch garnicht da ist.
20.04.2006 um 15:08 Uhr
"Unser AG hat im Vorfeld um stichwortartige Themenumreißung von BR- + Ausschusssitzungen gebeten um gegebenenfalls entsprechend zu reagieren."
Emma, da Dir ja der Fitting zur Verfügung steht, liest Du vielleicht auch einmal unter §29 nach (22 Aufl. RN 53ff). Der AG ist rechtzeitig unter Nennung von Zeit , Ort & Thema zu unterrichten, wenn seine Teilnahme durch den BR gewünscht ist.
@Spike "Vielleicht klingt das jetzt haarspalterisch, aber gerade eine Tagesordnung umreißt doch die Themen, die bei so einer Sitzung anstehen?!"
Ist nicht haarspalterisch! Um den BR-Mitgliedern die Gelegenheit zu geben, sich auf eine Sitzung vorbereiten zu können, ist dieses im BetrVG auch genau so vorgesehen!
20.04.2006 um 15:12 Uhr
Hi Fayence, wir missverstehen uns. Wir wollen nicht den Arbeitgeber zur BR-Sitzung laden! Unsere BR-Mitglieder werden und müssen mit einer Tagesordnung geladen werden. Ciao Emma
Verwandte Themen
1. Br.Vorsitzender redet sehr oft mit dem Betriebsl. und GL alleine - muss der kompl. BR da einschreiten?
ÄlterHallo Liebe Kollegen, unser 1.Vorsitzender ist schon 20 Jahren Betriebsrat. Immer wieder berichtet er uns, das er von der GL. Und Betriebsl. Ins Büro gerufen wird. Dann Berichtet er uns über einige
Teilnahme am Wirtschaftsausschuss
ÄlterHalo alle zusammen, der BRV und der Stellv. haben das Recht, an jeder Ausschusssitzung teil zu nehmen. Gilt dieses auch für eine Wirtschaftsausschusssitzung? Unser Wirtschaftsausschuss ist vom GBR
Ersatzmitglied - kann das in beratender Funktion an BR-Ausschußsitzung teilnehmen?
ÄlterHallo Unser neuer BR ist jetzt gewählt.Nun möchte sich ein Mitglied des alten BR An einer Ausschußsitzung des neuen Br beteiligen.In Beratender Funktion. Er ist Ersaztmitglied.Geht das?
Ausschußsitzung
ÄlterIst eine Ausschußsitzung als Telco zulässig?
Ausschußsitzung
ÄlterWo ist festgelegt, dass eine Ausschußsitzung die persönliche Anwesenheit erfordert? Ist Netmetin bzw. Videokonf. zulässig?