Hallo...
Ich hätte gern gewußt, ob der Wahlvorstand generell alle Betriebsangehörigen eine schriftliche Information zu der Betriebsratswahl nach Hause schicken muß oder es ihnen freisteht, dieses zu tun. Reicht der Aushang des Wahlschreibens aus?
Und wo steht geschrieben, das man Offizielle Aushänge lesen muß?
MfG
Lotzie