Willkür des Wahlvorstandes?! Losentscheid ohne Wissen der Listenvertreterin - was dann?
Laut § 10 Abs.1 Satz 2 WO (Bekanntmachung der Vorschlagslisten) ermittelt der Wahlvorstand via Los die Reihenfolge der Ordnungsnummern, die den eingereichten Vorschlagslisten zugeteilt werden.
Da ich als Listenvertreterin nicht "rechtzeitig eingeladen" wurde, um nicht zu sagen, ignoriert wurde, meine Frage an das Forum: Wie kann ich gegen die Ignoranz des Wahlvorstandes vorgehen?
Als "Neuling" in Sachen Betriebsrat freue ich mich auf Euer "Brainstorming" hier im Forum.
nikita
Community-Antworten (1)
04.04.2006 um 17:56 Uhr
nikita, Du kannst Eurem WV noch einmal mitteilen, dass seine Vorgehensweise nicht korrekt war. Das war´s dann aber auch!
Gruß Fayence
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