Nachfrist für Wahlvorschläge
Hallo,
bei uns findet demnächst die Betriebsratswahl statt. Ich bin im Wahlvorstand und somit mit der Durchführung beschäftigt. Folgender Fall ist bei uns in der Firma eingetroffen: Bis zum Fristende zur Einreichung der Wahlvorschläge (07.05.2018) ist kein einziger Wahlvorschlag eingegangen, weshalb wir die Nachfrist zur Nachreichung von einer Woche ausgerufen haben. Daraufhin haben sich auch Bewerber eingeschrieben. Nun meine Frage: Werden die folgenden Termine, wie Frist zur Anmeldung zur Briefwahl, Wahltag etc. auch um eine Woche nach hinten verschoben?
Community-Antworten (1)
09.05.2018 um 09:32 Uhr
Nein - wenn ihr alle Fristen beim Wahlausschreiben richtig berechnet habt, war hierfür genügend Luft.
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