Erstellt am 30.03.2006 um 15:04 Uhr von Fayence
Was ist die Aufgabe des Wahlvorstandes??
Der WV hat zu prüfen, ob eine eingereichte Liste den formellen Anforderungen entspricht.
Der WV hat zu prüfen, ob eine eingereichte Liste Mängel aufweist.
Der WV hat zu prüfen, ob ev. vorhandene Mängel "heil- oder unheilbar" sind, usw. und so fort.
Natürlich habt Ihr diese Liste zu akzeptieren!
Erstellt am 30.03.2006 um 15:25 Uhr von Ramses II
Ich hatte gerade in einem anderen Beitrag geschrieben, dass der Wahlvorstand nicht der Herrgott der Wahl ist, sondern der Sklave des BetrVG und der WO.
Was Ihr da machen wollt ist doch reine Willkür! Ich hoffe nur, dass Ihr nicht auch noch zum BR kandidiert, denn das hiesse den Bock zum Gärtner machen.
Erstellt am 30.03.2006 um 15:28 Uhr von wahlvorstandsmitglied
erstmal Danke fuer die schnelle Antwort.
Wenn wir aber ein schreiben von seinem Chef vorliegen haben und er bestaetigt, das er die Stuetzunterschriften "illegal" bekommen hat. Muessen wir die Liste immernoch akzeptieren?
Erstellt am 30.03.2006 um 15:32 Uhr von Ramses II
Was heisst denn "illegal"?
Die Unterstützer haben doch unterschrieben und haben wohl auch gewusst was sie da unterschreiben!
Falls der AG seinerseits arbeitsrechtliche Konsequenzen ziehen will, dann soll ER das tun.
Wie gesagt: Ihr seid doch hoffentlich nicht auch noch Kandidaten?
Erstellt am 30.03.2006 um 15:37 Uhr von merlin
Das wäre ja noch schöner, wenn ein Chef durch so ein Schreiben eine Liste für ungültig erklären lassen könnte! Ihr als Wahlvorstand habt doch jetzt nur noch zu prüfen, ob die Liste nach WO gültig ist, und wenn ja, sie zu akzeptieren!
Erstellt am 31.03.2006 um 01:17 Uhr von Abakus
Außerdem ist es völlig in Ordnung, die Stützunterschriften während der Arbeitszeit einzusammeln. Außerhalb der Arbeitszeit ist es vielleicht gar nicht immer möglich. Insofern war der Listenführer tatsächlich "für den Betriebsrat" unterwegs.
Erstellt am 31.03.2006 um 10:21 Uhr von Angi1
Hallo wahlvorstandsmitglied,
Info für euren AG (Chef) zum sammeln von Stützunterschriften während der Arbeitszeit findet Ihr im § 20 BetrVG bzw. im Fitting dazu.
MfG
Angi1