FSJ auf Wählerliste?
Hallo unser GF ist der Meinung, das FSJ mit auf die Wählerliste gehören. Er meint es gäbe ein Gerichtsurteil dazu. Weiß jemand etewas genaueres?
Community-Antworten (6)
29.03.2006 um 17:16 Uhr
Hi Bea!
Vielleicht wäre es gut, dem Forum zu erklären was FSJ bedeutet. Ich kann mit solchen Abkürzungen auch nichts anfangen. Nur wenn die Frage verstanden wird, kann jemand diese auch beantworten.
Benno
29.03.2006 um 17:32 Uhr
Unabhängig davon wird der AG das Urteil ja sicher auch vorlegen können
29.03.2006 um 17:35 Uhr
Vermutlich "Freiwilliges soziales Jahr".
Diese Kolleg(inn)en sind keine Arbeitnehmer, da ihre Tätigkeit nicht in erster Linie dem Erwerb dient. Siehe § 5 (2) 3. BetrVG
29.03.2006 um 19:03 Uhr
das mit den Abkürzungen hatten wir gestern schon mal.Ich habe den Eindruck gewonnen das einige Forumsteilnehmer nur auf solche Fragen warten,um sich dann drauf stürzen zu können.
Ich bin der Meinung das die Abkürzungen die hier benutzt werden,üblich sind,und jeder der in diesem Forum seine Meinung kund tut auch beherrschen sollte.
Sonst sollte man drüber nachdenken ob BR der richtige Posten ist.
29.03.2006 um 19:39 Uhr
@ DocPille
ZDF sonst ARD?!
hier im Osten jedem ein Begriff-richtig?!
Benno
29.03.2006 um 20:01 Uhr
Um auf die Frage zu antworten: Wenn die GF das meint, dann kann sie diese Auffassung dem Wahlvorstand sicherlich schriftlich geben. Am besten mit dem passenden Urteil. FSJler sind ähnlich wie Praktikanten zu behandeln, wenn sie in den Ablauf eingebunden sind und Aufgaben übernehmen, die sonst andere AN machen müssten. Und wenn die GF es befürwortet, dann wird sie darauf hinterher sicherlich keine Wahlanfechtung bauen, wenn dem WV im Vorfeld schriftlich der Rat geben wurde, die FSJler als AN zu sehen.
Ist eine tolle GF!
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