Erstellt am 29.03.2006 um 15:16 Uhr von Benno_BRB
Hi Bea!
Vielleicht wäre es gut, dem Forum zu erklären was FSJ bedeutet.
Ich kann mit solchen Abkürzungen auch nichts anfangen.
Nur wenn die Frage verstanden wird, kann jemand diese auch beantworten.
Benno
Erstellt am 29.03.2006 um 15:32 Uhr von Rollie
Unabhängig davon wird der AG das Urteil ja sicher auch vorlegen können
Erstellt am 29.03.2006 um 15:35 Uhr von Ramses II
Vermutlich "Freiwilliges soziales Jahr".
Diese Kolleg(inn)en sind keine Arbeitnehmer, da ihre Tätigkeit nicht in erster Linie dem Erwerb dient. Siehe § 5 (2) 3. BetrVG
Erstellt am 29.03.2006 um 17:03 Uhr von DocPille
das mit den Abkürzungen hatten wir gestern schon mal.Ich habe den Eindruck gewonnen das einige Forumsteilnehmer nur auf solche Fragen warten,um sich dann drauf stürzen zu können.
Ich bin der Meinung das die Abkürzungen die hier benutzt werden,üblich sind,und jeder der in diesem Forum seine Meinung kund tut auch beherrschen sollte.
Sonst sollte man drüber nachdenken ob BR der richtige Posten ist.
Erstellt am 29.03.2006 um 17:39 Uhr von Benno_BRB
@ DocPille
ZDF sonst ARD?!
hier im Osten jedem ein Begriff-richtig?!
Benno
Erstellt am 29.03.2006 um 18:01 Uhr von Norden
Um auf die Frage zu antworten: Wenn die GF das meint, dann kann sie diese Auffassung dem Wahlvorstand sicherlich schriftlich geben. Am besten mit dem passenden Urteil. FSJler sind ähnlich wie Praktikanten zu behandeln, wenn sie in den Ablauf eingebunden sind und Aufgaben übernehmen, die sonst andere AN machen müssten. Und wenn die GF es befürwortet, dann wird sie darauf hinterher sicherlich keine Wahlanfechtung bauen, wenn dem WV im Vorfeld schriftlich der Rat geben wurde, die FSJler als AN zu sehen.
Ist eine tolle GF!