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FSJ auf Wählerliste?

B
bea
Nov 2016 bearbeitet

Hallo unser GF ist der Meinung, das FSJ mit auf die Wählerliste gehören. Er meint es gäbe ein Gerichtsurteil dazu. Weiß jemand etewas genaueres?

3.12206

Community-Antworten (6)

B
Benno_BRB

29.03.2006 um 17:16 Uhr

Hi Bea!

Vielleicht wäre es gut, dem Forum zu erklären was FSJ bedeutet. Ich kann mit solchen Abkürzungen auch nichts anfangen. Nur wenn die Frage verstanden wird, kann jemand diese auch beantworten.

Benno

R
Rollie

29.03.2006 um 17:32 Uhr

Unabhängig davon wird der AG das Urteil ja sicher auch vorlegen können

RI
Ramses II

29.03.2006 um 17:35 Uhr

Vermutlich "Freiwilliges soziales Jahr".

Diese Kolleg(inn)en sind keine Arbeitnehmer, da ihre Tätigkeit nicht in erster Linie dem Erwerb dient. Siehe § 5 (2) 3. BetrVG

D
DocPille

29.03.2006 um 19:03 Uhr

das mit den Abkürzungen hatten wir gestern schon mal.Ich habe den Eindruck gewonnen das einige Forumsteilnehmer nur auf solche Fragen warten,um sich dann drauf stürzen zu können.

Ich bin der Meinung das die Abkürzungen die hier benutzt werden,üblich sind,und jeder der in diesem Forum seine Meinung kund tut auch beherrschen sollte.

Sonst sollte man drüber nachdenken ob BR der richtige Posten ist.

B
Benno_BRB

29.03.2006 um 19:39 Uhr

@ DocPille

ZDF sonst ARD?!

hier im Osten jedem ein Begriff-richtig?!

Benno

N
Norden

29.03.2006 um 20:01 Uhr

Um auf die Frage zu antworten: Wenn die GF das meint, dann kann sie diese Auffassung dem Wahlvorstand sicherlich schriftlich geben. Am besten mit dem passenden Urteil. FSJler sind ähnlich wie Praktikanten zu behandeln, wenn sie in den Ablauf eingebunden sind und Aufgaben übernehmen, die sonst andere AN machen müssten. Und wenn die GF es befürwortet, dann wird sie darauf hinterher sicherlich keine Wahlanfechtung bauen, wenn dem WV im Vorfeld schriftlich der Rat geben wurde, die FSJler als AN zu sehen.

Ist eine tolle GF!

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