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Dieser Beitrag ist vor 20 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Losverfahren für Nummerierung der Wahlvorschlagslisten - Fristeneinhaltung?

K
Karla
Nov 2016 bearbeitet

HILFE - EILT Fristen: Heute 16:00 war letzte Frist der Abgabe der Wählerlisten. Heute Mittag stand nach mündlicher Aussage des Wahlvorstands noch kein Termin betreffend des Losverfahrens für die Nummerierung der Listen fest. Gegen 17:30 (heute) erfolgte die schriftliche Einladung der Listenvertreter zum Losverfahrens für morgen 10:00. 1.) Gilt dies als rechtzeitige Einladung nach §10 Absatz1 ?

Desweiteren wurden die Unterstüzer angeschrieben, die sich mit Ihrer Unterschrift als Unterstützer auf zumindest zwei Listen verewigt haben, Stellung zu beziehen, für welche Liste sie sich entscheiden.

2.)Muß nicht erst die Stellungsnahmefrist eingehalten werden, bevor ein Losverfahren für die Reihenfolge der Wählerlisten stattfinden kann?

3.07102

Community-Antworten (2)

K
Kölner

28.03.2006 um 22:16 Uhr

Also der tote Herr Fitting sagt in einem seiner neueren Werke, dass mit dem Losverfahren erst nach Ablauf der entsprechenden Fristen für Korrekturen nach §§ 6 und 8 WO stattfinden soll.

B
Benno_BRB

29.03.2006 um 14:02 Uhr

Jo Kölner und ausserdem:

Wenn nur eine Liste abgegeben wird muss auch kein Losverfahren angestrengt werden.

Also Karla - ruhig Blut und abwarten.

Lass dem WV seine Zeit. Die Fristen kannst Du ja nachlesen und gegebenenfalls immernoch einwirken.

Benno

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