Erstellt am 27.03.2006 um 13:19 Uhr von p.g.
Hallo,
eine Verpflichtung in die Gewerkschaft einzutreten gibt es nicht. Du bist trotzdem ein vollwertiges Betriebsratsmitglied.
Tip: Im Mitgliedsbeitrag sind auch Versicherungen enthalten. Überprüfe doch mal ob Du bereits bestehend Versicherungen kündigen kannst. Wenn ja dann hast Du den Mitgliedsbeitrag wieder herausgeholt.
Erstellt am 27.03.2006 um 14:25 Uhr von Pit
Nicht beitreten !!Wenn du nicht willst.Die Wahl zum BR ist nicht an die Gewerkschaften gebunden.
Erstellt am 27.03.2006 um 14:53 Uhr von einfachIch
hallo @Susan,
" Der noch amtierende Vorsitztende nötigt mich ständig ...." ...NÖTIGT ???
na dann mach dem noch amtierenden BRV mal klar was auf näötigung steht !
NICHT BEITRETEN ! und der sicher nur scherzhaft gemeinte rat von @p.g.
" Überprüfe doch mal ob Du bereits bestehend Versicherungen kündigen kannst " strotzt nur so vor unsinnigkeit !
Erstellt am 27.03.2006 um 15:22 Uhr von merlin
Auf keinen Fall bestehende Versicherungen kündigen!!! Schau mal, ob Du einen Arbeitsrechtsschutz hast, wenn noch nicht, wäre das Eintreten in die Gewerkschaft zu überlegen, aber wenn Du Dir den Beitrag momentan nicht leisten kannst, mußt Du natürlich nicht!
Erstellt am 27.03.2006 um 15:47 Uhr von p.g.
@einfachIch,
ich glaube nicht, dass mein Tip von Unsinigkeit strotzt.
Wenn ich eine private Arbeitsrechtschutzversicherung habe und ich durch den Mitgliedsbeitrag einer Gewerkschaft in diesem bereich automatisch abgesichert bin, wozu dann noch die private.
Ich bin auch noch nicht in der Gewerkschaft, aber das mit der Versicherung würde ich so machen.
Warum 2mal bezahlen!
Erstellt am 27.03.2006 um 15:53 Uhr von susan
Habe ein Versicherungspacket das Privat-Arbeit-und Verkehrsrecht beinhaltet. Wenn ich den Jahresbeitrag auf den Monat umlege bin ich weit unter dem Beitrag der Gewerkschaft.
Erstellt am 27.03.2006 um 15:56 Uhr von p.g.
War nur ne Überlegung von mir.