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Auszubildener als Ersatzmitglied - hat sich dadurch der Kündigungsschutz verändert?

H
hasi
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, wir haben gewählt und ein Auszubildender ist nun Ersatzmitglied. In 13 Monaten hat er seine Lehre beendet. Hat er auch Kündigungsschutz oder wie verhält es sich da?

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Community-Antworten (4)

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pit47

24.03.2006 um 16:11 Uhr

Hallo hasi, Beendigung der Lehre ist keine Kündigung.

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hasi

24.03.2006 um 16:19 Uhr

Also hat er Kündigungsschutz oder wie hab ich das verstanden? Oder muß er übernommen werden weil er Ersatzmitglied ist?

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p.g.

24.03.2006 um 16:27 Uhr

Hallo Hasi, wenn im Ausbildungsvertrag ein Enddatum der Ausbildungszeit steht, wird er die Firma verlassen müssen, sofern der AG ihn nicht übernehmen will. Selbst wenn er ordentliches Betriebsratsmitglied wäre. Ein Kündigungsschutz hat er nicht, da ihm ja nicht gekündigt wird.

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Petrus

24.03.2006 um 16:58 Uhr

Wenn der ArbGeb auch nur einen Azubi übernehmen will, dann haben BR-Mitgleider Vorrang - §78a BetrVG Ich weiß nicht, was in der Beziehung für Ersatzmitglieder gilt - hab gerade keinen Kommentar zur Hand.

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