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Frist abgelaufen...aber wen vergessen - was dann?

S
sachsenpaula
Nov 2016 bearbeitet

hallo, bei unserer wahl scheint nun ein problem aufgetaucht zu sein.

wir haben ne jav - noch, das amt läuft dies jahr aus

dürfen azubis bzw umschüler denn noch bei der betriebsratswahl wählen?

sie stehen bis jetzt nicht auf der wählerlist. kann man sie nachtragen ( auch wenn die einspruchsfrist abgelaufen ist?

was passiert wenn nun einer die wahl anfechtet? findet eine neue wahl statt?

#was passiert mit dem wahlvorstand der für diesen fehler nun mal verantwortlich ist. was nun mal keine absicht war.

3.08101

Community-Antworten (1)

RI
Ramses II

27.03.2006 um 01:41 Uhr

Auszubildende sind wahlbrechtigt. "Umschüler" möglicherweise auch. Dazu müsste man erst einmal verstehen was Ihr unter "Umschülern" versteht.

Nachdem die Einspruchsfrist abgelaufen ist dürfen nur noch Veränderungen wegen Ein- und Austritten (+ Schreibfehlern) aufgenommen werden. Aber nicht solche die sich durch eine veränderte Beurteilung des WV ergeben.

Wenn die Wahl angefochten wird dann geht das Ganze vor's Arbeitsgericht und das entscheidet dann.

Dem Wahlvorstand passiert hier nichts.

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