Erstellt am 10.03.2006 um 20:01 Uhr von Sonja
Nach der Wahl hat der Wahlvorstand noch vier Dinge zu tun:
1. Sie müssen die gewählten Mitglieder des Betriebsrats sofort offiziell von ihrer Wahl informieren.
2. Sie müssen dem Arbeitgeber und den im Betrieb vertretenen Gewerkschaften sofort eine Kopie des Wahlprotokolls zuschicken.
3. Sie müssen sofort das Wahlergebnis durch Aushang öffentlich bekanntmachen.
4. Sie müssen innerhalb einer Woche den Betriebsrat zu seiner ersten (konstituierenden) Sitzung einladen.
Übergeben Sie dem Betriebsrat auch in seiner ersten Sitzung alle Akten des Wahlvorstands zur weiteren Aufbewahrung.
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Checklisten und Vordrucke gibt es hier
http://www.betriebsratswahl.de/downloads/formulare.php
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Ablauf der Sitzung siehe Tagesordnung.
Mustertext:
Wahlvorstand
An
Frau/Herrn .................
im Hause.........................
Konstituierende Sitzung des Betriebsrats
Sehr geehrte/r Frau/Herr .........,
Gemäß § 29 Abs. 1 BetrVG lade ich Sie zur ersten (konstituierenden) Sitzung des Betriebsrats ein. Die Sitzung findet am ............ um ............ in ........ statt.
Tagesordnung:
1. Eröffnung, Begrüßung
2. Wahl des/der Betriebsratsvorsitzenden
3. Wahl des/der stellvertretenden Betriebsratsvorsitzenden
4. Verschiedenes
Mit freundlichen Grüßen
..........................................
Wahlvorstandsvorsitzender