Schiebung durch Verdi
Hallo, sitze mit freier Liste gegen sieben Verdi Mitglieder hier seit 2002 im BR. Der Wahlvorstand besteht aus Verdi Liste Kandidaten, ich werde im Unklaren darüber gelassen, wann das Wahlausschreiben veröffentlicht wird, ein Liste der Wähler ist bis heute nicht erstellt worden,(das WV-Mitglied sitzt an der Schlüsselstelle im Personalbüro, also dort wo die Liste erstellt würde oder bereits ohne mein Wissen erstellt worden ist) die Wahl soll am 15/16. Mai 06 stattfinden. Seit Januar sammeln WV Vorstandsmitglieder bereits Stützunterschriften, um mir das Wasser abzugraben. Woher wissen die so genau, wer Stützunterschriften abgeben darf?
Community-Antworten (1)
09.03.2006 um 16:15 Uhr
hallo, Nicola
§ 3 WO/BetrVG Wahlausschreiben (1) Spätestens sechs Wochen vor dem ersten Tag der Stimmabgabe erlässt der Wahlvorstand ein Wahlausschreiben, das von der oder dem Vorsitzenden und von mindestens einem weiteren stimmberechtigten Mitglied des Wahlvorstands zu unterschreiben ist. Mit Erlass des Wahlausschreibens ist die Betriebsratswahl eingeleitet. Der erste Tag der Stimmabgabe soll spätestens eine Woche vor dem Tag liegen, an dem die Amtszeit des Betriebsrats abläuft.
zu den stützunterschriften:
die darf jeder wahlberechtigter arbeitnehmer der auf der wählerliste eingetragen ist geben. die wählerliste muss nach dem wahlausschreiben eingesehen werden dürfen, meiner meinung nach.
(2) Das Wahlausschreiben muss folgende Angaben enthalten: 1. das Datum seines Erlasses; 2. die Bestimmung des Orts, an dem die Wählerliste und diese Verordnung ausliegen, sowie im Fall der Bekanntmachung in elektronischer Form (§ 2 Abs. 4 Satz 3 und 4) wo und wie von der Wählerliste und der Verordnung Kenntnis genommen werden kann;
mfg
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