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§ 40 Büropersonal - wann muss der Arbeitgeber das zur Verfügung stellen?

K
Katarin
Jan 2018 bearbeitet

Liebes Forum, können wir (9-köpfiger BR) ein Ersatzmitglied, das vorher ordentliches BR-Mitglied war, jetzt als Schriftführer oder Protokollführer oder Schreibkraft beim AG anfordern. Muss darüber im Gremium abgestimmt werden oder können wir - es sind alle mit einverstanden - so dem AG mitteilen ? Kann mir hierzu jemand etwas sagen? Ich würde mich jedenfalls sehr freuen. Einen schönen Tag wünscht Katarin

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Community-Antworten (11)

FB
Frank B.

02.03.2006 um 14:25 Uhr

Also dies geht garnicht, ein ehemals ordentliches Mitglied kann niemals ein Ersatzmitglied sein!!! Hat das Mitglied sein Mandat niedergelegt ist es raus!

Ein Ersatzmitglied kann kein Schriftführer sein. Als Schreibkraft kann man auch jemanden nehmen der nicht im BR ist.

W
w-j-l

02.03.2006 um 14:43 Uhr

@Frank B. kann schon sein, wenn das frühere o.Mitglied bei der letzten Wahl nur Ersatzmitglied wurde.

Ansonsten stimme ich Dir zu.

Gruesse w-j-l

B
blau

02.03.2006 um 16:30 Uhr

Wir sind auch zu neunt , schreiben unsere Protokolle und Post selber , jeder kommt mal dran , so dass auch jeder Bescheid weiß wie es richtig ist . Was macht ihr , wenn immer der Gleiche schreibt und dann mal ausfällt ?

W
w-j-l

02.03.2006 um 17:12 Uhr

Da der Protokollführer regelmäßig das Problem hat, nur schwer an der Diskussion teilnehmen zu können, halte ich einen Protokollführer der nicht im BR ist eigentlich schon für erforderlich.

Es sollte kein BR-Mitglied an der Diskussion und Meinungsbildung durch Protokollführung gehindert sein.

F
Fayence

02.03.2006 um 17:43 Uhr

Noch mal zurück zur Eingangsfrage von Katarin!

Der BR hat keinen Anspruch darauf, dass eine ihm nicht angehörende Person als verantwortlicher Protokollführer an seinen Sitzungen teilnimmt (Fitting). Nichtmitglieder scheiden als Protokollführer aus (Richardi).

Die Hinzuziehung einer Schreibkraft zur Unterstützung des Protokollführers ist zulässig.

Ich persönlich hätte auch ganz schwer etwas dagegen, die Nichtöffentlichkeit einer BR-Sitzung durch einen Nicht-BR-Mitglied zu durchbrechen. Auch wenn ich mir damit viel Arbeit ersparen würde -schreibe nämlich die Protokolle-. An Diskussion und Meinungsbildung nehme ich zum "Leidwesen" meiner KollegInnen trotzdem teil; effiziente Protollführung kann man nämlich ganz gut lernen.

Gruß Fayence

W
w-j-l

02.03.2006 um 18:26 Uhr

Klar Fayence, muss ich neidlos anerkennen, Du bist ja auch eine Frau. Die können wohl tatsächlich beides nebeneinander her.

:-)

A
Akira

03.03.2006 um 00:29 Uhr

Hallo w-j-i

Ja Ja und noch vieles mehr, nicht nur nebeneinander, sondern gleichzeitig dieses nennt man multi tasking. :-O)

Die Frau ein rätselhaftes Wesen

K
Katarin

03.03.2006 um 09:09 Uhr

:-)) Die Frauen sind ja doch die besseren Männer....

Nochmal zu meiner Anfrage: der Koll. war bis zur BR-Wahl am 01.03.06 ordentliches BR-Mitglied; im BR u.a. als Schriftführer tätig. Seine Stimmen reichten nicht aus, dass er diesmal wieder in den BR gewählt wurde; ist aber ab jetzt 1. Ersatzmitglied. Nachdem der Koll. 20 Jahre BR war und Schriftführer, dachten wir, da im jetzigen Gremium Kollegen sind, die öfter im Ausland sind und wir da BR-Sitzung haben, dass dieser Koll. für uns als Schreibkraft fungiert, so mitbekommt,was läuft. Durch sein Wisen profitieren wir doch alle und die anderen BR-Kollegen haben es nicht so mit dem Schreiben, was dann natürlich die Sitzungen zeitmäßig ungebührlich in die Länge zieht. Meint ihr, wir sollen "rollierend" versuchen Protokoll aufzunehmen und es den Kollegen dann als Schreibkraft zum Bearbeiten geben? ? Vielleicht hat noch jemand eine Idee, wie wir uns am besten verhalten, aber auch nichts "ungesetzliches" Tun ? Danke für eure Hilfe, Viele Grüße Katarin

W
w-j-l

03.03.2006 um 11:29 Uhr

Ich halte das für legitim. Ansonsten gebe ich Fayence grundsätzlich recht: kein Anspruch.

Wir haben (ausschließlich für uns im Betrieb) eine vom AG genehmigte studentische Hilfskraft, und die Vereinbaurung das Thema "Öffentlichkeit der Sitzung" nicht formal kritisiert wird.

Gruesse w-j-l

A
Angi1

03.03.2006 um 11:38 Uhr

Hallo Katarin,

laut § 40 BetrVG Abs 2 " Für die Sitzungen, die Sprechstunden und die laufenden Geschäftsführung hat der Arbeitgeber in erforderlichem Umfang Räume, sachliche Mittel, Informations- und Kommunikationstechnik sowie Büropersonal zur Verfügung zu stellen."

Im Fittig lese ich zu diesem Thema " Bei der Auswahl des dem BR zur Verfügung zu stellenden Büropersonals ist diesem allerdings ein Mitspracherecht einzuräumen. Dies ergibt sich schon daraus, dass diese Tätigkeit ein gewisses Vertrauensverhältnis zum BR voraussetzt."

Man sollte es auf alle Fälle probieren!

MfG Angi1

F
Fayence

03.03.2006 um 13:54 Uhr

Hallo Katarin, wenn ich etwas will, komme ich meinem Ziel nur dann näher, wenn ich diesen Wunsch auch mitteile. Warum fragt Ihr nicht ganz einfach bei Eurem AG an, ob Euer Ersatzmitglied für die Schriftführung freigestellt wird. Dieses würde eh nur die Sitzungen betreffen, an denen er als Ersatzmitglied nicht teilnehmen muss. Ist Euer AG damit einverstanden, ist die Welt in Ordnung. Ist er damit nicht einverstanden, könnt Ihr von Eurem Anspruch auf eine Schreibkraft Gebrauch machen. Ihr habt allerdings nur ein eingeschränktes Mitspracherecht und könnt nicht auf Euren Kollegen bestehen.

Gruß Fayence

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