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Zulässige Wahlwerbung oder Beleidigung - ist so etwas erlaubt ?

A
Anita
Nov 2016 bearbeitet

Ist solch eine Aussage in einem Flugblatt zur Betriebsratswahl zulässig:

"Der kritiklose Einheitsbrei der IGM - Fraktion im Betriebsrat ist fad und geschmacklos!"

Stellt eine solche Meinungsäüßerung eine Beleidigung , Ehrverletzung , üble Nachrede oder einen anderen strafrechtlichen Tatbestand nach § 185-187 des Strafgesetzbuches dar?

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Community-Antworten (2)

W
w-j-l

25.02.2006 um 17:53 Uhr

Ich denke da müßte die "igm-fraktion" erst mal nachweisen, dass das keine Tatsachenbehauptung ist. ;-))

Aber Spass beiseite. Auch BR-Wahlkampf ist eben Wahlkampf, und am besten begegnet man solchen Aussagen mit den besseren Argumenten, wenn man sie hat. Ich glaube weder, dass strafrechtlich hier etwas erreichbar ist, noch dass das dem Ansehen der Klagenden nutzen würde.

Gruesse w-j-l

K
Kölner

25.02.2006 um 17:54 Uhr

Da sehe ich keinen Ansatz zu - das ist zwar alles sehr polemisch, aber dennoch möglich!

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