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Wahlberechtigung - gilt die für Prokuristen?

W
Widder
Nov 2016 bearbeitet

Sind Prokoristen wahlberechtigt ?

4.07501

Community-Antworten (1)

B
Bernd

23.02.2006 um 12:11 Uhr

Jein,

in der Regel geht der Gesetzgeber davon aus, daß Prokuristen "Leitende Angestellte" nach §5 BetrVG sind. Diese sind nicht wahlberechtigt, aber, aus leidvoller Erfahrung in der Vergangenheit wurde der Begriff der Schein-Prokura geboren. Das heißt, der AG stattet mehrere AN oder alle mit dem Titel eines Prokuristen aus, schränkt diese Prokura aber dann mit geeignten Mitteln ein. Also bestände der Betrieb nur aus leitenden Angestellten und keiner dürfte einen Betriebsrat gründen und wählen bzw. gewählt werden. Am besten die Basiskommentare zum BetrVG mal durchackern und zur Not vor Gericht die Feststellung des AN-Status beantragen.

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