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Über 78 Wochen dauerkranke Kollegen - sind die wahlberechtigt?

M
mso
Nov 2016 bearbeitet

Sind Dauerkranke -sonst in der Wählerliste- aber inzwischen wegen Überschreitung der 78 Wochen in der Arbeitsunfähigkeit an die Agentur für Arbeit abgetreten (werden also von dort betreut), immer noch wahlberechtigt (Briefwahl)? Kennt jemand die Lösung? Danke!

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Community-Antworten (1)

P
pit47

17.02.2006 um 13:12 Uhr

Sind diese Arbeitnehmer gekündigt worden oder haben sie selbst gekündigt? Wenn nein sind sie wahlberechtigt und wählbar, es sind immer noch Arbeitnehmer eures Betriebes.

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