Über 78 Wochen dauerkranke Kollegen - sind die wahlberechtigt?
Sind Dauerkranke -sonst in der Wählerliste- aber inzwischen wegen Überschreitung der 78 Wochen in der Arbeitsunfähigkeit an die Agentur für Arbeit abgetreten (werden also von dort betreut), immer noch wahlberechtigt (Briefwahl)? Kennt jemand die Lösung? Danke!
Community-Antworten (1)
17.02.2006 um 13:12 Uhr
Sind diese Arbeitnehmer gekündigt worden oder haben sie selbst gekündigt? Wenn nein sind sie wahlberechtigt und wählbar, es sind immer noch Arbeitnehmer eures Betriebes.
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