Kranke und beurlaubte Arbeinehmer - sind die wahlberechtigt?
sind beurlaubete arbeitnehmer, kolleginnen im erziehungsurlaub und arbeitnehmer, die seit monaten krankengeld beziehen wahlberechtigt und damit dann auch wählbar?
Community-Antworten (2)
16.02.2006 um 12:48 Uhr
Wenn Du mit beurlaubte Arbeitnehmer Mitarbeiter meinst, die gerade im Urlaub sind, dann sind sie wahlberechtigt, wenn über 18, und wählbar, wenn über 18 und 6 Monate im Betrieb (Ausnahmen Leitende Angestellte, ...).
16.02.2006 um 13:27 Uhr
alle die du aufgezählt hast sind wahlberechtigt,und auch wählbar
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