Sind Leiharbeitnehmer mit Unterbrechung wahlberechtigt?
Hallo Zusammen, weis jemand von Euch, ob Leiharbeitnehmer auch wählen dürfen wenn Sie trotz längerer Zugehörigkeit (ca.5 Monate) kurz vor den Wahlen bei uns aufhören mussten und nun wieder im Betrieb beschäftigt sind ? Danke im vorraus Gruß Marco
Community-Antworten (1)
12.02.2006 um 13:39 Uhr
Leiharbeitnehmer dürfen nur wählen, wenn sie am Wahltag 3 Monate und länger im Betrieb beschäftigt sind bzw. am Wahltag für länger als 3 Monate voraussichtlich beschäftigt werden. Also vom Arbeitgeber entsprechende Auskünfte verlangen. § 7 BetrVG.
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