Listennamen - kann der WV eine Änderung fordern?
Ist es anfechtbar wenn der noch amtierende Beriebsrat seine Liste "Betriebsrat" nennt. Kann ich als Wahlvorstand eine Änderung des Namens fordern?
Community-Antworten (1)
08.02.2006 um 14:21 Uhr
Warum? Der Name ist weder irreführend noch sonst zu bemängeln, nur wenn er dir nicht perönlich passt, heißt es no lange nicht, das er nicht rechtens ist!
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