Erstellt am 07.02.2006 um 23:09 Uhr von otto
Bei einer Persönlichkeitswahl hat der Wähler so viele Stimmen, wie Kandidaten/innen zu wählen sind; in Ihrem Fall also dreizehn. Der Wähler kann also bis zu 13 Stimmen abgeben. Eine Mindestzahl gibt es nicht, kumulieren - d.h. mehrere Stimmen pro Kandidat/in - auch nicht.