Hallo,
unser BR besteht zur Zeit aus 5 Mitgliedern. Die Zahl der wahlberechtigten Arbeitnehmer beträgt 109.
Der neue BR würde sich jetzt gemäß BetrVG §9 aus 7 Mitgliedern zusammensetzen.
Frage: Muss der BR aus 7 Mitgliedern bestehen, oder kann er weiterhin 5 Mitglieder haben? Welche Formalitäten sind zu beachten?
Vielen Dank für die Antworten.