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BR beruft Betriebsversammlung nur für VERDI-Mitglieder ein - ist das zulässig?

I
idog1999
Jan 2018 bearbeitet
  1. Kann der, in einem Betrieb gewählte Betriebsrat, eine Betriebsversammlung einberufen nur für VERDI-Mitglieder?

In unserem Betrieb werden nur die Verdi Mitglieder über laufende Verhandlungen mit der GF informiert.

  1. Soweit mir bekannt ist, muss ein Mitarbeiter nicht zwingend Mitglied in der Gewerkschaft sein um zum Betriebsratsmitglied gewählt zu werden.
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Community-Antworten (14)

A
Akira

12.01.2006 um 12:36 Uhr

Denke nein Es ist doch eine Betriebsversammlung, sonst müsste es doch wohl heissen Treffen der Gewerkschaftsmitglieder.Es kann für manche Sache wohl gut sein, wenn jemand von der Gewerkschaft selbst dabei ist. Man muss nicht selbst in der Gewerkschaft sein, um in den BR gewählt zu werden. Es geht keinen etwas an ob ich organisiert bin oder auch nicht.

FB
Frank B.

12.01.2006 um 13:04 Uhr

Ich gehe mal davon aus, dass es sich bei den Treffen mit Verdi um Tarifverhandlungen handelt und diese sehr wohl nur Gewerkschaftsmitglieder etwas angehen!!!!

E
einfachIch

12.01.2006 um 13:54 Uhr

Na Kammerad "Frank B." da ist aber einer weit an der Beantwortung der Frage "vorbeigeschossen" .... Ist es eine BETRIEBSVERSAMMLUNG dann müssen doch wohl alle Arbeitnehmer(innen) egal ob und wo organisiert eingeladen werden. Ist es eine TARIFVERHANDLUNG wird diese auch in der Regel durch die Tarifpartner oder ggf. durch die Gewerkschaft einberufen bzw. dazu eingeladen. Dann ist dieses Treffen aber keine BETRIEBSVERSAMMLUNG. Sehr merkwürdeig ist aber "Frank B."´s Bemerkung " .... und diese sehr wohl nur Gewerkschaftsmitglieder etwas angehen!!!!" Sind andere Arbeitnehmer für ihn (recht selbstherrlich) Menschen zweiter Klasse, die das nichts angeht ??? Und zu Frage 2., die wurde ja selbst richtig beantwortet.

FB
Frank B.

12.01.2006 um 14:23 Uhr

Ist es denneine Betriebsversammlung oder meint der Fragensteller nur es sei eine Betriebsversammlung? ;-) Der Hinweis des Fragenden, Information über Verhandlungen mit dem AG haben mich zu der obigen Schlussfolgerung kommen lassen.

Von wegen am Ziel vorbei geschossen.

Es hat auch nichts mit SELBSTHERRLICHKEIT zu tun und dumm kommen muss ich mir auch nicht lassen.

Viele vergessen immer wieder, dass Betriebsratsarbeit und Gewerkschaftsarbeit zwei paar Schuhe sind!!!!

Frage2 ist damit auch eindeutig zu beantworten, nein, BR- Mitglieder müssen nicht in der Gewerkschaft sein!

Für mich, als BR- Vorsitzender, sind alle Arbeitnehmer gleich, was meine Aufgaben als BR angeht.

G
Gevatter

12.01.2006 um 14:51 Uhr

@ Frank, als BR Vorsitzender solltest Du nicht so dünnhäutig sein. Der Kollege sprach doch eindeutig von einer Betriebsversammlung. Selbst wenn man davon ausgehen könnte, daß er sich in der Wortwahl vertan hat, besteht die Möglichkeit der Nachfrage. Es gibt keinen Grund wegen so einer Lappalie aufbrausend zu werden.

V
viktor

12.01.2006 um 16:25 Uhr

Vielleicht verwechselt der Frager auch nur Betriebsversammlung und Mitgliederversammlung der Gewerkschaftsmitglieder im Betrieb. Oft sind ja Betriebsräte auch gleichzeitig gewerkschaftliche Vertrauensleute aber viele können das nicht auseinanderhalten.

G
Gevatter

12.01.2006 um 16:51 Uhr

Durchaus möglich Viktor. Das wollte ich ja auch als Option verstanden wissen. Aber man muß ja nicht gleich wie eine Rakete hochgehen. In einer Diskussion sollte der Gewinn liegen, und nicht die Selbstdarstellung.

FB
Frank B.

13.01.2006 um 07:09 Uhr

Wie jetzt? Aufbrausend, Selbstdarstellung? Ich bleib ganz cool, so schnell bringt mich nichts aus der Fassung, das haben schon ganz andere versucht.

cu

G
Gevatter

13.01.2006 um 08:36 Uhr

Haben schon ganz andere versucht ? Aha. Ich habe noch was vergessen Frank. Du bist definitiv nicht cool, sondern arrogant.

RI
Ramses II

13.01.2006 um 08:46 Uhr

"Gevatter",

hattest Du Dich nicht vorgestern hier negativ über andere Beiträge geäußert? Vielleicht solltest Du Dich vor allem erst einmal an Deiner eigenen Nase packen!

So is ses doch! Oder

FB
Frank B.

13.01.2006 um 09:03 Uhr

Bedauerlicherweise muss ich feststellen, dass die Antworten leider nichts mehr mit der Fragestellung, sondern nur noch mit Kommentaren zu anderen Antworten zu tun haben. Da ich daran sicherlich auch meinen Anteil habe, möchte ich mich ausdrücklich dafür bei idog1999 entschuldigen und nur ihm/ihr.

best wishes!

G
Gevatter

13.01.2006 um 09:32 Uhr

@ Ramses, ich habe mich nicht negativ über Beiträge geäußert sondern über die Wortwahl. Das bitte ich zu unterscheiden. Was sind wir hier, ein Forum für Betriebsräte oder ein Kindergarten ? Eine gewisse Diskussionskultur halte ich doch hier für angebracht. Wenn einer sich für "cool" hält, ist das ja ok, wenn er es aber in der Öffentlichkeit erzählt, ist es einfach nur peinlich. Und das ist meine Meinung und die äußere ich wann ich will, und solange ich keine Spielregeln dabei verletze, kann mich niemand daran hindern. Und wer ein Problem damit hat, der hat das ebenfalls demokratische Recht zu weinen, wann und wo er will.

I
idog1999

13.01.2006 um 12:09 Uhr

Guten Morgen,

ich hatte gestern eine Frage gestellt die auch netterweise beantwortet wurde. Vielen Dank dafür. Ich wünsche allen ein geruhsames Wochenende.

Mit freundlichen Grüßen Idog1999

J
jojo

23.01.2006 um 12:24 Uhr

Hallo idog1999, Grundsätzlich gilt für Betriebsversammlungen (sagt ja schon das Wort) das allen Arbeitnehmern die Möglichkeit gegeben werden muß an dieser teilzunehmen. Unabhängig von der Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft. ihr könntet ja auch Mitglieder in der Gewerkschaft der DAG haben. Ein Betriebsrat der dies nicht tut, macht sich eines Pflichtvergehens schuldig, und kann bei groben vergehen sogar aufgelöst werden. Wenn eurem Betriebsrat etwas an seiner arbeit liegt, wird er die nächsten Betriebsversammlungen also so planen, das alle Arbeitnehmer die Möglichkeit haben teil zu nehmen.

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