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Wahlvorstand - wie muss der zusammengesetzt sein männlich / weiblich?

K
krombacher
Nov 2016 bearbeitet

Wie muss der Wahlvorstand zur BR Wahl zusammengesetzt sein? Ist ein Anteil nach Geschlecht zwingend vorgegeben?

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Community-Antworten (1)

O
Olaf0412

11.01.2006 um 14:13 Uhr

Nein, nicht zwingend.

Aus dem Handkommentar zum BetrVG (§ 16):

'Das 2. GleiBG hat Abs. 2 um S. 6 ergänzt, dass in Betrieben mit weiblichen und männlichen ArbN dem Wahlvorst. Frauen und Männer angehören sollen. ... Eine weitergehende Regelung, zB in Form einer Muss-Vorschrift oder Quotierung, ist wegen der nur organisatorischen Aufgaben des Wahlvorst. als unangemessen abgelehnt worden.'

Gruß, Olaf

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