Erstellt am 04.01.2006 um 22:02 Uhr von Bea
Es müssen mindestens drei Wahlberechtigte unterschreiben - wenn ein Zwanzigstel weniger als drei Arbeitnehmer wäre, müssen also mehr als ein Zwanzigstel unterschreiben, nämlich mindestens drei. Und dabei zählt die Unterschrift des Kandidaten mit!
Erstellt am 04.01.2006 um 22:38 Uhr von Ramses II
So ist das aber nicht ganz richtig (oder zumindest irreführend)!
Die Unterschrift des Kandidaten zählt NICHT mit! Allerdings kann der Kandidat auch eine Stützunterschrift leisten.
Wenn der Kandidat also nur einmal ("vorne") unterschreibt, dannhat er damit nur seine Kandidatur bestätigt, aber keine Stützunterschrift geleistet.
Erstellt am 05.01.2006 um 11:06 Uhr von Homeland25
Nochmal zur Verdeutlichung: Wenn ein "Kandidat" auch eine Stützunterschrift leisten will, muss er an zwei verschiedenen Stellen unterschreiben! Erst als Kandidat und dann als Unterstützer der Liste!