"... Lieber am Sonntag arbeiten wollen." -was soll der BR tun, wenn KollegInnen auf Ihren Wunsch gegen das ArbeitszeitG verstoßen?
Liebe Forum, das Arbeitszeitgesetz besagt, dass 15 Sonntage im Jahr beschäftigungsfrei bleiben müssen. Klar. Das ArbZG ist ein Arbeitnehmerschutzgesetz. Auch klar. Nun gibt es in unserer Firma zwei Kolleginnen für die die Einhaltung dieses Gesetzes aus ihrer Sicht Nachteile bedeutet. Kollegin A. hat einen festen Dienstplan (soziale Komponente-alleinerziehend), der besagt, dass sie regelmäßig Sonntag bis Mittwoch arbeitet. Kollegin B. tauscht ihre Samstagsschichten und Montagsschichten aufgrund finanzieller Erwägungen prinzipiell mit den Sonntagsschichten anderer Kollegen.
Frage: Muss der BR darauf bestehen, dass beide Kolleginnen § 11 gegen ihren ausdrücklichen Wunsch einhalten. (Aufgabe des BR, zu beachten, dass Gesetze eingehalten werden) oder kann der BR tolerieren, dass die Kolleginnen -wie seit Jahren schon- fast alle Sonntage arbeiten (Mitarbeiterinteressenvertretung)?
Viele Dank für Eure Hinweise und viele Grüße, CC
Community-Antworten (3)
19.10.2005 um 13:54 Uhr
Der §11 ArZG schließt in Absatz 3 Sonntagsarbeit grundsätzlich ja nicht aus. Und wenn ich das hier richtig verstehe haben beide Kolleginnen für jeden gearbeiten Sonntag einen Ersatzruhetag. Abzuwägen ist ggf. noch Abs.4 bei Kollegin 2.
Ich würde da nichts rütteln wenn es den Betriebsablauf nicht stört.
19.10.2005 um 14:32 Uhr
Liebe Angela,
danke für Deine Antwort. Ich habe die Absätze 2-4 so verstanden, dass sie sich auf die anderen Sonntage (also 16 ff.) beziehen; somit bliebe die Kernaussage "...trotzdem darf an 15 Sonntagen im Jahr nicht gearbeitet werden" aus Absatz 1 immer noch im Raum. Gruß, CC
19.10.2005 um 14:53 Uhr
Nunja, ich hab an Betriebe gedacht die z.B. bei 6 Tage Wochen jeden Sonntag arbeiten und dafür einen Ersatztag haben, z.B. Restaurants und Cafés. Da ist ja dann auch nix mit 15 arbeitsfreien Sonntagen. Grundsätzlich sind Ausnahmen möglich (§§ 12, 13). Ob zutreffend weiß ich natürlich nicht, frage mich aber was das Kernproblem für euch ist?
Verwandte Themen
"... Lieber am Sonntag arbeiten wollen." (identisch mit Beitrag 5445)
ÄlterLiebe Forum, das Arbeitszeitgesetz besagt, dass 15 Sonntage im Jahr beschäftigungsfrei bleiben müssen. Klar. Das ArbZG ist ein Arbeitnehmerschutzgesetz. Auch klar. Nun gibt es in unserer Firma zwei
Dürfen die pauschal bezahlten Überstunden bei dem Gleitzeitkonto als Soll-Arbeitszeit gerechnet werd
ÄlterHallo, ich hoffe, ich stelle meine Frage hier richtig. Dazu muß ich erstmal den Sachverhalt schildern. In meiner Firma gibt es zweierlei Arbeitsverträge, einen leistungsorientierten Vertrag der ein
neuer MA soll mit AT-Vertrag eingestellt werden - das will der BR aber nicht!
ÄlterBei uns soll in der Werkstatt ein neuer Elektriker eingestellt werden, der auch die Werkstattleitung (die Werksattt besteht dann aus 1 Schloßer und 1 Elektriker) übernehmen soll. Der MA, der eingestel
Kündigung BR-Mitglied. Wie soll ich mich verhalten?
ÄlterHallo, ich habe eine Frage: Ich (als BR-Mitglied) soll gekündigt werden. Zur letzte Woche übergebenden Anhörung hat der BR widersprochen, da dies ja lt. §15 KschG nicht möglich ist - Auch habe ich n
Amtsenthebung gem. BetrVG
ÄlterHallo liebe Kollegen, ich muss mich heute einmal auf Eure Erfahrung zurück greifen. Heute wurde dem noch amtierenden Betriebsrat mitgeteilt, dass gegen die stellv. Vorsitzende ein Amtsenthebungsver